Version [4336]
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im Inland ?
eine nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des EGV ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bisher wurden noch nie Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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