Revision history for Baumelement2785
Additions:
== inländisches Rechtssubjekt als Empfänger der Begünstigung als Voraussetzung des Art. 107 I AEUV (ex- Art. 87 EGV)? ==
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des AEUV (EGV) ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des AEUV (EGV) ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Deletions:
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des EGV ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Additions:
Eine bisher nicht ausdrücklich behandelte Voraussetzung der Anwendung von Beihilferegelungen des EGV ist die Förderung von inländischen Rechtssubjekten - bislang wurden noch keine Beihilfefälle für (auch) ausländische Rechtssubjekte entschieden. Vgl. dazu auch [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Deletions:
Additions:
== inländisches Rechtssubjekt als Empfänger der Begünstigung als Voraussetzung des Art. 87 EGV? ==
Vgl. [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Vgl. [[EUBeihilfeRTatbestand im Tatbestand des Art. 87 I EGV]], dort insb. unter dem Punkt "Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige".
Deletions:
//(noch keine Beschreibung vorhanden)//