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Dies ist eine alte Version von ZivilgesetzbuchPL erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-03-05 18:04:27.

 

Das polnische Zivilgesetzbuch von 23.04.1964

Weiterführende Infomationen


A. Einführung - historicher Hintergrund der Entstehung

Durch das ZGB wurde die Zeit der Anpassung des polnischen Zivilrechts beendet. Dem war vorausgegangen, dass aufgrund der Teilung Polens im 19. Jahrhundert unterschiedliche Privatrechtssysteme entstanden waren. Diese führten dazu, dass eine Vereinheitlichung des Privatrechts nicht möglich war. Zu diesem Zeitpunkt existierden in der geteilten Republik Polen fünf unterschiedliche Rechtssysteme.

Die Notwendigkeit der Harmoniesierung des Rechtssystems trat zum ersten Mall 1918 auf, akls die Republik Polen wieder seine staatliche Souverenität erlangte. Dennoch erfolgte eine teileweise Vereinheitlichung erst vor dem zweiten Weltkrieg. In dieser Zeit war die eingesetzte ommissio bis auf den Übergriff Deutschlands auf Polen tätig, wobei einige Arbeiten auch danach fortgeführt wurden. Allerdings war es zwar trotz dieser Bemühungen der Kommission nicht möglich die Abeit bis zum Beginn des zweiten Weltkrieges abzuschließen doch haqtg man für jegliche Bücher des Zivilrechts Vorlagen geschaffen.

Diese wurden später für die weiteren Anpassungungsprozesse nach dem zweiten Weltkrieg verwendet. Daraufhin wurde 1949 ein Gesetzesvorschlag erarbeitet, welcher jedoch nie zum Gesetz überging.
1956 wurde eine neue Kodifierzierungkommission gebildet. Diese sollte genau wei die Alte, das Privatrecht verändern. Auch war esdiese Kommission, welche das Regelwerk des ZGB`s von 1964 entwarf.Somit ist einer Kombination der alten und der neuen Dokumenten zu verdanken, dass trotz einer unerfreulichen politischen Zeitpunktes eine zivilrechtliche Zusammenfassung die Beschließung eines Regelwerkes durchführbar war.

Zu einen der größten Vorteile des ZGB`s zählt, dass die Verfasser die vorliegenden Unterlagen der damaligen Kodifizierungskommission beachtet haben. Diese Berücksichtigung zeigt sich zum einem in der Freizügigkeit des ZGB`s und zum anderen in seiner Begrifflichkeiten. Dennoch darf bei diesem Vorteil nicht vergessen werden, dass das ZGB zwangsweise mit dem Konzept der konzentrierten Wirtschaftslenkung vereinigt wurde.

Das ZGB basiert auf den folgenden vier Grundsätzen:

  1. Vollkommenheit des ZGB`s
  1. Grundsatz der Unterscheidung hinsichtlich der Bestimmungen über den Vermögensschutz der natürlichen Person und den sog. Gesamtheiten der sozialistischen Ökonomie
  1. Einheitlichkeit des ZGB`s
  1. Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie

B. Systematik des Gestzes



C. Gegenüberstellung mit dem deutschen BGB

1. Hintergrund

Darüber hinaus bildete die sog. Pandektenwissenschaft die Grundlage für das ZGB. Allerdings kam es aufgrund der Entstehungszeit und der damals vorherrschenden Situation zu Unterscheiden gegenüber anderen Rechtswerken. Im Einzelnen sind die deutschen, französischen und die schweizerischen zu nennen. Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass diese Rechtswerke auch teilweise als Basis dienten. Zur Darstellung der noch bestehenden Unterschiede soll die folgende Gegenüberstellung mit dem deutschen BGB dienen:

 (image: http://wiki.fh-sm.de/uploads/RechtlicheGrdlpolnEnergiewirtschaft/GegenueberstellungZGBuBGB.png)

2. Allgemeine Teile

a. Zustandekommen von Rechtsgeschäften

b. Inhalt von Rechtsgeschäften

c. Wirksamkeit

d. Sonderfall: Vorvertrag



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