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Das polnische Zivilgesetzbuch von 23.04.1964

Weiterführende Infomationen


A. Einführung - historicher Hintergrund der Entstehung

Durch das ZGB wurde die Zeit der Anpassung des polnischen Zivilrechts beendet. Dem war vorausgegangen, dass aufgrund der Teilung Polens im 19. Jahrhundert unterschiedliche Privatrechtssysteme entstanden waren. Diese führten dazu, dass eine Vereinheitlichung des Privatrechts nicht möglich war. Zu diesem Zeitpunkt existierden in der geteilten Republik Polen fünf unterschiedliche Rechtssysteme.
Die Ntwendigkeit der Harmoniesierung des Rechtssystems trat zum ersten Mall 1918 auf, akls die Republik Polen wieder seine staatliche Souverenität erlangte. Dennoch erfolgte eine teileweise Vereinheitlichung erst vor dem zweiten Weltkrieg.
Die hierbei anfallenden, existierenden und zahlreichen Unterlagen wurde von der damaligen Kodifizierungskommission erarbeitet und später für die weiteren Anpassungungsprozesse nach dem zweiten Weltkrieg verwendet.

Jedoch sollten diese Harmonisierungsbemühungen von sich ändernder Art sein. Somit zählt zu einen der größten Vorteile des ZGB`s, dass die Verfasser die vorliegenden Unterlagen der damaligen Kodifizierungskommission beachtet haben. Diese Berücksichtigung zeigt sich zum einem in der Freizügigkeit des ZGB`s und zum anderen in seiner Begrifflichkeiten. Dennoch darf bei diesem Vorteil nicht vergessen werden, dass das ZGB zwangsweise mit dem Konzept der konzentrierten Wirtschaftslenkung vereinigt wurde.

Das ZGB basiert auf den folgenden vier Grundsätzen:

  1. Vollkommenheit des ZGB`s
  1. Grundsatz der Unterscheidung hinsichtlich der Bestimmungen über den Vermögensschutz der natürlichen Person und den sog. Gesamtheiten der sozialistischen Ökonomie
  1. Einheitlichkeit des ZGB`s
  1. Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie

B. Systematik des Gestzes

C. Gegenüberstellung mit dem deutschen BGB

1. Hintergrund

Darüber hinaus bildete die sog. Pandektenwissenschaft die Grundlage für das ZGB. Allerdings kam es aufgrund der Entstehungszeit und der damals vorherrschenden Situation zu Unterscheiden gegenüber anderen Rechtswerken. Im Einzelnen sind die deutschen, französischen und die schweizerischen zu nennen. Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass diese Rechtswerke auch teilweise als Basis dienten. Zur Darstellung der noch bestehenden Unterschiede soll die folgende Gegenüberstellung mit dem deutschen BGB dienen:

 (image: http://wiki.fh-sm.de/uploads/RechtlicheGrdlpolnEnergiewirtschaft/GegenueberstellungZGBuBGB.png)

2. Allgemeine Teile

a. Zustandekommen von Rechtsgeschäften

b. Inhalt von Rechtsgeschäften

c. Wirksamkeit

d. Sonderfall: Vorvertrag



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