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Das polnische Zivilgesetzbuch von 23.04.1964

Weiterfuehrende Infomationen


A. Einführung

Durch das ZGB wurde die Zeit der Anpassung des polnischen Zivilrechts beendet. Dem war vorausgegangen, dass aufgrund der Teilung Polens im 19. Jahrhundert zwei unterschied-liche Privatrechtssysteme entstanden waren. Diese führten dazu, dass eine Vereinheitlichung des Privatrechts nicht möglich war. Erst vor dem zweiten Weltkrieg war eine teilweise Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechtssysteme zu erkennen. Die hierbei anfallenden, existierenden und zahlreichen Unterlagen wurde von der damaligen Kodifizierungskommission erarbeitet und später für die weiteren Anpassungungsprozesse nach dem zweiten Weltkrieg verwendet.
Jedoch sollten diese Harmonisierungsbemühungen von sich ändernder Art sein. Somit zählt zu einen der größten Vorteile des ZGB`s, dass die Verfasser die vorliegenden Unterlagen der damaligen Kodifizierungskommission beachtet haben. Diese Berücksichtigung zeigt sich zum einem in der Freizügigkeit des ZGB`s und zum anderen in seiner Begrifflichkeiten. Dennoch darf bei diesem Vorteil nicht vergessen werden, dass das ZGB zwangsweise mit dem Konzept der konzentrierten Wirtschaftslenkung vereinigt wurde.

Das ZGB basiert auf den folgenden vier Grundsätzen:

  1. Vollkommenheit des ZGB`s
  1. Grundsatz der Unterscheidung hinsichtlich der Bestimmungen über den Vermögensschutz der natürlichen Person und den sog. Gesamtheiten der sozialistischen Ökonomie
  1. Einheitlichkeit des ZGB`s
  1. Grundsatz der Vertragsfreiheit

B. Systematik des Gestzes

C. Die einzelnen Bücher

1. Die wichtigsten Regelungen

2. Abgrenzung zum deutschen BGB

a. Allgemeines

Darüber hinaus bildete die sog. Pandektenwissenschaft die Grundlage für das ZGB. Allerdings kam es aufgrund der Entstehungszeit und der damals vorherrschenden Situation zu Unterscheiden gegenüber anderen Rechtswerken. Diese Unterschiede werden in folgender Übersicht durch einen Vergleich mit dem deutschen BGB dargestellt:

 (image: http://wiki.fh-sm.de/uploads/RechtlicheGrdlpolnEnergiewirtschaft/GegenueberstellungZGBuBGB.png)

b.


D. Bedeutsame, zivilrechtliche Regelungen fuer den Energiebereich


Die Relevanz der zivilrechtlichen Bestimmungen für die Energiewirtschaft beruht generell auf der Tatsache, dass die Gültigkeit einiger zivilrechtlicher Vorschriften auf zahlreiche energierechtliche Sachverhalte übertragbar ist. Dem liegt vor allem die privatrechtliche Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den Energieversorgungsunternehmen und deren Kunden zugrunde. Hierauf basierend haben sich unterschiedliche Rechtsverhältnisse, eigenen Typs, entwickelt. Zum Beispiel sind zu nennen:

  • Der Durchleitungsvertrag
  • Die Vorschriften über die AGB`s

Darüber hinaus ist das ZGB aber auch auf unterschiedliche vertrags- und deliktsrechtliche Fallgestaltungen bzgl. verschiedene Haftungsschwierigkeiten anwendbar. Schließlich sind noch die Bestimmungen über die Grunddienstbarkeiten zu erwähnen.


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