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Wissensmanagement - Übungen

Bachelorstudiengang WR - Sommersemester 2018


A. Überblick
Im Sommersemester 2018 besteht die Übungsaufgabe darin, ein vorgegebenes Urteil zu einem privatrechtlichen Thema auf vorgegebene Weise zu erarbeiten.

1. Liste der Themen / Urteile
Folgende Gerichtsurteile werden bearbeitet:
    • BGHZ 43, 188
    • BGHZ 99, 333
    • BGHZ 56, 228
    • BGHZ 29, 65
    • BGHZ 54, 157
    • BGHZ 57, 137
    • BGHZ 115, 364
    • BGHZ 56, 131

2. Links zu den Team-Seiten
Die Übung wird vollständig in der Wissensdatenbank absolviert. Bitte halten Sie sich dabei an die technischen und organisatorischen Vorgaben für den Umgang mit dem System - bei Bedarf auch mit Hilfe der Dokumentation, die über das Handbuch des Wiki zu erreichen ist.
Die Dokumentation Ihrer Aufgabe sowie die Verlinkung zu den von Ihnen bearbeiteten Artikeln in der WDB nehmen Sie bitte von Ihrer Teamseite vor:


B. Übung mit dem Wiki - Aufgabe
Die Aufgabe für einzelne Teams besteht darin, im Wiki ein für die Rechtspraxis bedeutsames Urteil des BGH zu bearbeiten. Im Vordergrund steht dabei das Wissensmanagement - sowohl inhaltlich wie von der Vorgehensweise her sowie in technischer Hinsicht. Kurz zusammengefasst werden folgende Kompetenzen geübt und auch im Ergebnis gefordert:
  • rechtlich relevante Texte zu analysieren, die darin enthaltenen Probleme und Aussagen zu kategorisieren, zu klassifizieren, einzuordnen und in einen Kontext mit anderem Wissen zu stellen,
  • eine juristische Problemstruktur aus Quelltexten abzuleiten und zu erarbeiten,
  • ein Werkzeug zur Erfassung von unstrukturiertem Wissen effektiv zu benutzen und für die Vernetzung von Wissen einzusetzen.

1. Vorgehensweise im Einzelnen
Die Aufgabe bedeutet nicht, schlicht Texte in das System einzustellen. Einerseits steht nicht allein der juristische Inhalt im Vordergrund, sondern der Umgang mit diesem auf systematische, in Bezug auf das Wissensmanagement sinnvolle Weise. Andererseits sind zahlreiche vorbereitende Schritte vorzunehmen. Daraus folgt, dass die Aufgabe entsprechend den unten dargestellten Schritten zu absolvieren ist:

a. Analyse (in der WDB nur Dokumentation)
Thema identifizieren und sowohl in der Rechtsordnung wie in der WDB verorten
Was behandelt das Urteil, das wir zu bearbeiten haben?
Welcher Bereich der Rechtsordnung ist betroffen? Welcher Teilbereich?

b. Urteil aufbereiten (in der WDB nur Dokumentation)
die Aussagen des Gerichts auswerten; die im Urteil entschiedene Rechtsfrage identifizieren und benennen.
Wie wird die vom Gericht entschiedene Rechtsfrage allgemein geprüft?
An welcher Stelle des Prüfungsaufbaus ist die Entscheidung insbesondere relevant?

c. Bearbeitung in der Wissensdatenbank
Ist das Thema in der Wissensdatenbank eventuell vorhanden? Kann ich bereits vorhandene Inhalte in der WDB (mit-)nutzen?
Sind ähnliche Inhalte in der WDB bereits vorhanden?
Von wo (außer von unserer Übungsseite) sollte der Zugriff auf unsere Bearbeitung möglich sein? Warum?

(1) Inhalt in der WDB strukturieren
Wie sollen die erstellten oder vorhandenen Inhalte strukturiert werden? Ein Artikel oder mehrere?
Warum?
        • der Artikel ist zumindest zu gliedern und in Teilbereiche einzuteilen

(2) Inhalt erstellen und vernetzen
Vorhandene Inhalte nutzen, verlinken. Auch externe Quellen einbinden (Achtung: Quellen verlässlich?)
        • die grundlegenden Aussagen aus dem Urteil sind anzugeben und zu erläutern;
        • Verlinkung ist vorzunehmen - auf andere Inhalte in der WDB, im WWW allgemein, von anderen Stellen in der WDB ist auf den Artikel über das Urteil zu verlinken;
        • im Artikel nach Möglichkeit die Standards aus anderen Artikeln einhalten;

(3) Medieneinbindung
Wurden sinnvolle Medien sinnvoll eingebunden? In angemessenem Umfang?
        • Bilder?
        • Gliederung
        • Gestaltung der Texte mit Struktur, Inhaltsverzeichnis usw.

2. Bewertungsschema
Die Übung wird wie folgt bewertet:
    • für die Analyse und Feststellung der Systematik - 20 %
    • für die Struktur der Hauptprobleme des Urteils - 30 %
    • für die Erstellung und Einbindung des Artikels in der WDB - 50 %


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