C. Thema
Das Thema einer Arbeit wird mit dem Betreuer vereinbart. Nach der Anmeldung der Arbeit darf es nicht mehr geändert werden.
Die Arbeit handelt ausschließlich das Thema ab. Ausführungen, die über das Thema hinausgehen, sind überflüssig und zu vermeiden. Begründete und sinnvolle Einschränkungen des Themas sind möglich, allerdings in der Arbeit so zu erläutern, dass der Betreuer vom Sinn und Zweck der Eingrenzung überzeugt wird.
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