Version [48405]
Dies ist eine alte Version von WissensMSzenario1 erstellt von Vanessa11221 am 2014-12-12 12:25:28.
- einzelner Mitarbeit ist für zahlreiche Mahnungsschreiben zuständig
- existiert kein exakter Prozess im Forderungsmanagement
- Anmeldung eines Vollstreckungsbescheids beim zuständigen Amtsgericht
- nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids darf erst 1. Mahnung geschrieben werden
- zwischen 1. und 2. Mahnung liegen mehr als 4 Wochen, da Zeitmangel
- zwischen 2. und 3. Mahnung liegen erneut mehr als 4 Wochen
- dadurch weitere Anhäufung der Schulden (Mahnkosten, Verfahrenskosten)
- nach 3. Mahnung und nicht bezahlter Rechnung erfolgt Stilllegung des Zählers
Ziele:
-
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