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Teamaufgabe Wissensmanagement
Sommersemester 2018 - Team 7
bearbeitetes Urteil: BGHZ 115, 364
Abschnitt 1 (fett)
Abschnitt 2 (kursiv)
Urteil: BGH, Urteil vom 15-10-1991 - VI ZR 314/90 (Karlsruhe)
Sachverhalt: Das Fahrzeug des Klägers, ein Porsche 911 Turbo Coupe, wurde mit dem Fahrzeug der Klägerin, ein Opel Manta, in einen Verkehrsunfall verwickelt und dabei erheblich beschädigt. Der Kläger lies sein Auto in seinem eigenen Betrieb, einem Betrieb für Autolackiererei, Karosseriebau und Unfallreparaturen, instand setzen.
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