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Teamaufgabe Wissensmanagement


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Sommersemester 2018 - Team 2


bearbeitetes Urteil: BGHZ 99, 333 (NJW 1987, 944)


Zum Urteil in den juristischen Fachdatenbanken beck-Online bzw. Jurion



A. Analyse


1. Thema des Urteils: Sittenwidrigkeit von Kettenkreditverträgen (§ 138 Abs. 1 BGB)

Beklagter (Rentner) vs. Klägerin (Kreditinstitut)


Der erste Darlehensvertrag wurde durch einen zweiten (teureren) Darlehensvertrag abgelöst, um die Kosten des Kreditinstituts zu decken.

Aber: Die Sittenwidrigkeit des ersten Darlehensvertrags führt nicht unmittelbar zur Nichtigkeit des folgenden Darlehensvertrags.

Der Beklagte Rentner konnte nach einiger Zeit zwei Raten des Kredits nicht mehr begleichen, woraufhin das Kreditinstitut den Darlehensvertrag kündigte.

Sie berechnete ihm:
        1. einen Kreditsaldo von 13.972,81 DM und
        1. einen Zinssaldo von 2.928,32 DM.

Mit der Klage verlangte sie die Zahlung von 16.901,13 DM nebst 23,03% Zinsen aus 13.972,81 DM.

2. Betroffener Bereich und Teilbereich der Rechtsordnung




B. Aufbereitetes Urteil


1. Zusammenfassung des Urteils vom 15. 01. 1987 - BGHZ 99, 333 (NJW 1987, 944)

        1. Das LG gab dem Klageantrag statt.
        1. Diese Klage wurde vom OLG abgewiesen.
        1. Die - zugelassene - Revision der Klägerin blieb erfolglos.
        1. Ergebnis des Berufungsgerichts war, dass beide Darlehensverträge wg. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind.







C. Bearbeitung in der Wissensdatenbank


1. Thema bereits in der Wissensdatenbank vorhanden?

Zum 18. Juni 2018 existiert kein ausgearbeitetes Werk zu Kettenkreditverträgen oder Ratenkreditverträgen.

2. Zugriff auf die Bearbeitung

Von wo (außer von unserer Übungsseite) sollte der Zugriff auf unsere Bearbeitung möglich sein? Warum?

3. Inhalt in der WDB strukturieren

Wie sollen die erstellten oder vorhandenen Inhalte strukturiert werden? Ein Artikel oder mehrere?
Warum?

4. Inhalt erstellen und vernetzen

Vorhandene Inhalte nutzen, verlinken. Auch externe Quellen einbinden (Achtung: Quellen verlässlich?)

5. Medieneinbindung

Wurden sinnvolle Medien sinnvoll eingebunden? In angemessenem Umfang?

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