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Gutgläubiger Erwerb von Eigentum


ein Themengebiet aus Wirtschaftsprivat III - link

A. Definition gutgläubiger Erwerb
Unter gutgläubigen Erwerb versteht man den Eigentumserwerb an einer Sache, welche man von einem Nichtberechtigten erlangt.
Eine genauere Definition ist unter folgendem Link zu finden: LINK

B. Arten des gutgläubigen Eigentumserwerb
Der gutgläubige Eigentumserwerb bezieht sich grundsätzlich auf den allgemeinen Eigentumserwerb an einer Sache.
Der Eigentumserwerb ist in den §§ 929, 929a, 930, 931 BGB geregelt.

1. Gutgläubiger Erwerb von Nichtberechtigten

a. Art 1

b. Art 2

2. Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut



3. Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs


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§ 929 BGB

Schadensrecht
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