Zurück zur Urteilsbearbeitung Wissensmanagement im Sommersemester 2018: Zur Teamprotokollierung Bearbeitetes Urteil: BGHZ 99, 333 (NJW 1987, 944) Kettenkreditvertrag "Als Kettenkreditverträge werden Kreditverträge bezeichnet, die vor dem Auslaufen des ursprünglichen Kreditvertrages "aufgestockt" werden. Diese Form des Kreditvertrages wird vornehmlich von Teilzahlungsbanken angeboten." (Definition vom Sachverständigenbüro Leschmann) Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.