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Dies ist eine alte Version von WIPRILoesungSchenkung erstellt von Jorina Lossau am 2014-03-06 19:19:05.
Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 18 - Schenkung
Als Axel gerade 14 Jahre alt ist, beschließt seineTante T nach Indien auszuwandern. Vorher will sie ihrem Neffen ihr Einfamilienhaus im Wert von 200.000 € schenken und übertragen. Können A und T die notwendigen Verträge ohne Mitwirkung der Eltern schließen? Abwandlung: Wie ist die Rechtslage, wenn das Grundstück mit Hypotheken in Höhe von 100.000 € belastet ist? |
LösungAusgangsfall: A ist beschränkt geschäftsfähig. Der Vertrag ist ohne Zustimmung der Eltern zunächst unwirksam. Die Wirksamkeit könnte sich aus § 110 BGB ergeben. Das Taschengeld wurde ihm zur freien Verfügung überlassen, ein konkreter Zweck ist nicht ersichtlich. A hat die Leistung durch Erfüllung der Leistung gem. § 362 BGB auch bereits bewirkt. Der Vertrag ist damit von Anfang an wirksam. Abwandlung: Der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam, weil A dieLeistung noch nicht bewirkt hat. |
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