Version [39307]
Dies ist eine alte Version von WIPRIILoesungBMW erstellt von Jorina Lossau am 2014-05-15 15:06:51.
LösungVorliegen von AGB, § 305 I S.1 BGB (+) Die Klausel bezieht auf die Pflichten des M, also auf den Vertragsinhalt. Es liegen somit Vertragsbedingungen vor. Die AGB waren vor Vertragsschluss elektronisch gespeichert, also vorformuliert. Fraglich ist, ob die AGB auch für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Dies ist auch der Fall, wenn W die AGB nur einmal benutzen wollte. Nach Absicht des Aufstellers (im Internet) sollen die AGB für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Die AGB wurden auch bei Vertragsschluss einseitig vom Verwender gestellt. Vorliegen von AGB (+) |
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