Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 16 - Reparatur
V hat seine Wohnung an M vermietet. Beide haben in dem Mietvertrag vereinbart, dass M alle drei Jahre Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. Nach über drei Jahren zieht M aus, ohne die Wände neu zu streichen. Der neue Mieter N erledigt den Anstrich bei seinem Einzug auf eigene Kosten. V will nun wissen, ob er von M Ersatz der Kosten verlangen kann. |
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