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Wirtschaftsprivatrecht III: Fallsammlung

Fallbeispiele zur Lehrveranstaltung

A. Lieferung an den Käufer des Käufers
BGH NJW 1973, 141; 1982 2371/2372; 1986, 1166; 1999, 425; - Sachverhalt noch ermitteln
V schließt mit K einen Kaufvertrag über einen Spezialdrucker. K als Händler veräußert den Drucker sogleich an den Betreiber einer Großdruckerei D weiter. Anschließend bittet K den V, die Maschine direkt an D zu liefern. Nachdem die Lieferung erfolgt ist, wird D insolvent. V, der den Kaufpreis für das gelieferte Gerät noch nicht erhalten hat, verlangt Herausgabe des Druckers nach § 985 BGB unter Berufung darauf, dass weder zwischen ihm und K noch zwischen K und D eine Besitzübergabe stattgefunden hat, so dass eine Eigentumsübertragung nach § 929 S. 1 BGB nicht denkbar ist.
Hat V Recht?

(vgl. AS Sachnrecht 1 S. 17 ff.)


B. Bonifatius-Fall
RGZ 83, 223; Otte, Jura 1993, 643; Martinek/Röhrborn Jus 1994, 473 ff., 564 ff.;
oder die abgewandelte Variante bei AS Sachenrecht I - Fall 3, S. 21;

C. Gutgläubiger Eigentumserwerb
BGHZ 50, 45
Der mittelständische Unternehmer U kauft beim Händler H einen Multifunktionsfarbdrucker für 20.000 EUR. Er bezahlt den Drucker nur zur Hälfte und vereinbart mit U Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung. Für den Fall einer Insolvenz sieht eine Klausel in den wirksam vereinbarten AGB-s des H vor, dass ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist.




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