Revision history for WIPR3Einfuehrung
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Die Literaturhinweise stellen kein Qualitätsurteil dar und deuten keineswegs auf garantierten Lernerfolg hin. Bitte beachten Sie, dass die gesamte verfügbare, sehr umfangreich im Übrigen vorhandene Literatur ebenso geeignet ist, das Sachenrecht zu erlernen. Andererseits ist unabhängig von dem konkreten Werk der Stoff aktiv zu erarbeiten - mit Verständnis für die Bedeutung jeder Aussage bei der Lösung eines konkreten Falles. Benutzen Sie diejenigen Lehrbücher oder sonstigen Werke, die Ihnen bei dieser Aufgabe aus Ihrer subjektiven Sicht am besten helfen. Beachten Sie dabei die allgemeinen methodischen Hinweise oben.
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- [[http://www.beck-shop.de/Lueke-Sachenrecht/productview.aspx?product=12200133 Wolfgang Lüke, Sachenrecht, 3. Auflage 2014]]
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- [[SchellhammerSachenrecht Kurt Schellhammer, Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen, 2. Auflage, Heidelberg 2005]]
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- [[WolfSachenrecht Manfred Wolf, Sachenrecht, 23. Auflage, München 2007]]
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Die Vorlesung WIPR III wird in diesem Semester von Herrn Prof. Dr. jur. Schneider (LL.M.Eur., C.M.L.) gehalten.
Für die **Gruppe AB** finden die Vorlesungen wie folgt statt:
Dienstag, 11:45 ‐ 13:15 Uhr, Raum D 0107
Donnerstag, 08:15 - 09:45 Uhr, Raum D 0117
Für die **Gruppe CD** finden die Vorlesungen wie folgt statt:
Dienstag, 14:15 ‐ 15:45 Uhr, Raum D 0107
Donnerstag, 14:45 - 15:45 Uhr, Raum D 0117
((1)) Gliederung über den Inhalt der Vorlesung
Die Gliederung bezieht sich auf den Vorlesungsplan von Herrn Schneider. Genaue Informationen zu dem Vorlesungsplan finden sie [[https://194.94.84.132:80/Dozenten/Schneider/3BA-WiPR3/WS%2012-13%20KreditSiR%20Vorlesungsplan.pdf hier]]
1) Einführung
1) Besitz und Eigentum
1) Eigentumserwerb beweglicher Sachen vom Berechtigten
1) Eigentumserwerb beweglicher Sachen vom Nichtberechtigten
1) Gesetzlicher Eigentumserwerb
1) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
1) Pfandrechte an beweglichen Sachen
1) Sicherungsübereignung
1) Eigentumsvorbehalt
1) Grundbuch- und Grundstücksrechte
1) Übertragung von Grundstücken
1) Erwerb von Grundstücken vom Nichtberechtigten
1) Vormerkungen und Anwartschaften
1) Hypothek
1) Grundschuld und weitere Grundstücksrechte
1) Abwehrrechte des Eigentümers
1) Einführung in das Bank- und Wertpapierrecht
1) Darlehen
1) Bürgschaftsrecht
1) Sicherungsabtretung/Garantie/Schuldbeitritt
1) Übungsfälle und Probeklausuren
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==== WIPR III - Einführung ====
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==== WIPR III ====
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1) Einführung
1) Besitz und Eigentum
1) Eigentumserwerb beweglicher Sachen vom Berechtigten
1) Eigentumserwerb beweglicher Sachen vom Nichtberechtigten
1) Gesetzlicher Eigentumserwerb
1) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
1) Pfandrechte an beweglichen Sachen
1) Sicherungsübereignung
1) Eigentumsvorbehalt
1) Grundbuch- und Grundstücksrechte
1) Übertragung von Grundstücken
1) Erwerb von Grundstücken vom Nichtberechtigten
1) Vormerkungen und Anwartschaften
1) Hypothek
1) Grundschuld und weitere Grundstücksrechte
1) Abwehrrechte des Eigentümers
1) Einführung in das Bank- und Wertpapierrecht
1) Darlehen
1) Bürgschaftsrecht
1) Sicherungsabtretung/Garantie/Schuldbeitritt
1) Übungsfälle und Probeklausuren
1) Besitz und Eigentum
1) Eigentumserwerb beweglicher Sachen vom Berechtigten
1) Eigentumserwerb beweglicher Sachen vom Nichtberechtigten
1) Gesetzlicher Eigentumserwerb
1) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
1) Pfandrechte an beweglichen Sachen
1) Sicherungsübereignung
1) Eigentumsvorbehalt
1) Grundbuch- und Grundstücksrechte
1) Übertragung von Grundstücken
1) Erwerb von Grundstücken vom Nichtberechtigten
1) Vormerkungen und Anwartschaften
1) Hypothek
1) Grundschuld und weitere Grundstücksrechte
1) Abwehrrechte des Eigentümers
1) Einführung in das Bank- und Wertpapierrecht
1) Darlehen
1) Bürgschaftsrecht
1) Sicherungsabtretung/Garantie/Schuldbeitritt
1) Übungsfälle und Probeklausuren
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((1)) Gliederung über den Inhalt der Vorlesung
Die Gliederung bezieht sich auf den Vorlesungsplan von Herrn Schneider. Genaue Informationen zu dem Vorlesungsplan finden sie [[https://194.94.84.132:80/Dozenten/Schneider/3BA-WiPR3/WS%2012-13%20KreditSiR%20Vorlesungsplan.pdf hier]]
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Die Vorlesung WIPR III wird in diesem Semester von Herrn Prof. Dr. jur. Schneider (LL.M.Eur., C.M.L.) gehalten.
Für die **Gruppe AB** finden die Vorlesungen wie folgt statt:
Dienstag, 11:45 ‐ 13:15 Uhr, Raum D 0107
Donnerstag, 08:15 - 09:45 Uhr, Raum D 0117
Für die **Gruppe CD** finden die Vorlesungen wie folgt statt:
Dienstag, 14:15 ‐ 15:45 Uhr, Raum D 0107
Donnerstag, 14:45 - 15:45 Uhr, Raum D 0117
Für die **Gruppe AB** finden die Vorlesungen wie folgt statt:
Dienstag, 11:45 ‐ 13:15 Uhr, Raum D 0107
Donnerstag, 08:15 - 09:45 Uhr, Raum D 0117
Für die **Gruppe CD** finden die Vorlesungen wie folgt statt:
Dienstag, 14:15 ‐ 15:45 Uhr, Raum D 0107
Donnerstag, 14:45 - 15:45 Uhr, Raum D 0117
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==Sachenrecht und Kreditsicherheiten==
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<<**Hinweis:** die Skripten zur Veranstaltung werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und auf [[WIPR3 diesen Seiten]] veröffentlicht.<< ::c::
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<<**Hinweis:** die Skripten zur Veranstaltung werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und auf [[WIPR3 diesen Seiten]] veröffentlicht.<<
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((1)) Allgemeine Informationen
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Sachenrechtliche Rechtsinstitute unterscheiden sich grundlegend von den schuldrechtlichen:
- dingliche Rechte wirken __absolut__, d. h. gegenüber jedermann (//erga omnes//); demgegenüber entfalten Schuldverhältnisse ihre Wirkung grundsätzlich nur __relativ__, d. h. gegenüber den in das Rechtsverhältnis einbezogenen Personen (//inter partes//); wird ein sachenrechtlicher Anspruch erhoben, so kann er gegenüber jedermann geltend gemacht werden;
- im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Wirkung dinglicher und schuldrechtlicher Verhältnisse stehen auch die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die jeweiligen Rechtsinstitute; für dingliche Rechte gilt der Grundsatz eines begrenzten, gesetzlich fixierten Katalogs der möglichen Gestaltungen __//numerus clausus//__; im Schuldrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit;
- auch im internationalen Rechtsverkehr ergeben sich Unterschiede; bei __kollisionsrechtlicher Bestimmung__ der anwendbaren Rechtsordnung gilt im Schuldrecht das Recht desjenigen Landes, in dem der Schuldner der spezifischen Vertragsleistung seinen Sitz hat; für sachenrechtliche Fragen gilt __das Recht desjenigen Landes, in dem sich die Sache befindet__.
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>>**Hinweis:** die Skripten zur Veranstaltung werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und auf [[WIPR3 diesen Seiten]] veröffentlicht.>>
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>>Hinweis: die Skripten zur Veranstaltung werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und auf [[WIPR3 diesen Seiten]] veröffentlicht.
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- [[WIPR1Einfuehrung allgemeine methodische Hinweise zum juristischen Denken]] sowie
- [[WIPR1ZivilrechtAllgemein Hinweise zur Struktur eines zivilrechtlichen Problems]].
Die Literaturhinweise stellen kein Qualitätsurteil dar und deuten keineswegs auf garantierten Lernerfolg hin. Bitte beachten Sie, dass die umfangreiche, verfügbare Literatur ebenso geeignet ist, das Sachenrecht zu erlernen. Andererseits ist unabhängig von dem konkreten Werk der Stoff aktiv zu erarbeiten - mit Verständnis für die Bedeutung jeder Aussage bei der Lösung eines konkreten Falles. Benutzen Sie diejenigen Lehrbücher oder sonstigen Werke, die Ihnen bei dieser Aufgabe aus Ihrer subjektiven Sicht am besten helfen. Beachten Sie dabei die allgemeinen methodischen Hinweise oben.
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CategoryWIPR
- [[WIPR1ZivilrechtAllgemein Hinweise zur Struktur eines zivilrechtlichen Problems]].
Die Literaturhinweise stellen kein Qualitätsurteil dar und deuten keineswegs auf garantierten Lernerfolg hin. Bitte beachten Sie, dass die umfangreiche, verfügbare Literatur ebenso geeignet ist, das Sachenrecht zu erlernen. Andererseits ist unabhängig von dem konkreten Werk der Stoff aktiv zu erarbeiten - mit Verständnis für die Bedeutung jeder Aussage bei der Lösung eines konkreten Falles. Benutzen Sie diejenigen Lehrbücher oder sonstigen Werke, die Ihnen bei dieser Aufgabe aus Ihrer subjektiven Sicht am besten helfen. Beachten Sie dabei die allgemeinen methodischen Hinweise oben.
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CategoryWIPR
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- [[die Hinweise zur Struktur eines zivilrechtlichen Problems WIPR1ZivilrechtAllgemein]].
Die Literaturhinweise stellen kein Qualitätsurteil dar und deuten keineswegs auf garantierten Lernerfolg hin. Bitte beachten Sie, dass die umfangreiche, verfügbare Literatur ebenso geeignet ist, das Sachenrecht zu erlernen. Andererseits ist unabhängig von dem konkreten Werk der Stoff aktiv zu erarbeiten - mit Verständnis für die Bedeutung jeder Aussage bei der Lösung eines konkreten Falles. Benutzen Sie diejenigen Lehrbücher oder sonstigen Werke, die Ihnen bei dieser Aufgabe aus Ihrer subjektiven Sicht am besten helfen.