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Vergleich Nationalparkpläne der Bundesrepublik Deutschland


A. Allgemeines

Überwiegend ist die Ausarbeitung des Nationalparkplans Bestandteil der rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Nationalparks, auch wenn dieser nicht wortwörtlich so benannt ist . Auf dieser Grundlage lässt sich feststellen, dass die in den Verordnungen und Gesetzen benannten und grob formulierten Ziele des jeweiligen Nationalparks und dessen Zweck im Nationalparkplan ausführlich dargestellt werden. Es besteht eine enge Verknüpfung zwischen Nationalparkverordnung, -gesetz, beziehungsweise Staatsvertrag und Nationalparkplan . Des Weiteren wird in den rechtlichen Grundlagen festgelegt, dass der Nationalparkplan die wesentlichen Maßnahmen zur Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Schutzzwecks beinhalten soll. Er dient somit als Arbeitsgrundlage für die Nationalparkverwaltung .
Die jüngsten Nationalparks Schwarzwald (2014) und Hunsrück-Hochwald (2015) befinden sich derzeit noch in der Ausarbeitung ihrer Nationalparkpläne.
Eine Ausnahme bilden die Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Hamburgisches Wattenmeer. Diese besitzen auf Grund ihrer Lage im Großgebiet des Wattenmeeres und durch die internationale Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Dänemark , welche ebenfalls Naturschutzgebiete des Wattenmeeres ausweisen, einen Wattenmeerplan. Dieser schließt die Funktion eines gebietsübergreifenden Managementplans ein . Dennoch wurde vor Beschluss des Wattenmeerplans, vom Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ein Nationalpark-Atlas herausgegeben, welcher den Nationalparkplan Teil I darstellt. In diesem wird auf das Erstellen eines zweiten und dritten Teils verwiesen .
Die Nationalparkpläne gestalten sich in Aufbau und Umfang unterschiedlich. Dennoch sind die inhaltlichen Themen einheitlich gleichermaßen aufgegriffen. Zu den wesentlichen Inhalten zählen allgemeine Angaben beziehungsweise Daten, Leitbild und Ziele, rechtliche Grundlagen sowie Einbindung in die Nationalparkregion. Diese Kerninhalte untergliedern sich in weitere Punkte, die in jedem Nationalparkplan an unterschiedlicher Stelle ebenfalls formuliert und diskutiert werden. Es ist daher eine Entwicklung zur zukünftigen weitgehenden einheitlichen Gestaltung der Nationalparkpläne zu sehen.

B. Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen

Um der Schwierigkeit der Erstellung eines Nationalparkplans entgegen zu wirken und um die Basis für eine einheitlichere Gestaltung der Nationalparkpläne für die Zukunft zu schaffen. Hat der EUROPARC DEUTSCHLAND e.V. im Jahr 2000 einen „Leitfaden zur Erstellung von Nationalparkplänen“ herausgegeben. Dieser schlägt einen Modularen Aufbau des Nationalparkplans vor. Darin sind Module zum Leitbild und Zielen, zur Bestandsanalyse, Projektübersicht und ggf. zur Ergebnisdokumentation vorgesehen. Welche in sich abgeschlossen als Einzelbroschüren herausgegeben werden können. Dabei bildet des Modul „Leitbild und Ziele“ den Hauptband und soll einen Gesamtüberblick verschaffen während Bestandsanalyse und Projektübersicht einen detaillierte Aufschlüsselung der im Hauptband angesprochen Punkte darstellt. Wobei die Bestandsanalyse eine ausführliche Auflistung der Naturgüter dessen Zusammensetzung/Bestand und Lage zusammenstellt. Die Projektübersicht sollte nach dem Leitfaden eine lose ständig erweiterbare Blattsammlung sein, um die laufenden geplanten und vollendeten Projekte zur Umsetzung der einzelnen Ziele jederzeit auf den aktuellsten Stand ergänzen und fortschreiben zu können.
Alle bisher existierenden Nationalparkpläne wurden nach Erscheinen des Leitfadens fortgeschrieben und es ist eine mehr oder minder starke Orientierung an diesem fest zustellen. Derzeit haben 7 Nationalparks ihren Nationalparkplan auf Basis des Leitfadens in mindestens zwei Bände gegliedert, denen weitere folgen . Der aktuelle Stand der Erarbeitung des Nationalparkplans Schwarzwald lässt ebenfalls an eine Herausgabe in Bänden schließen Die Nationalparks Hainich, Jasmund und Sächsische Schweiz bauen den Nationalparkplan einteilig auf, welche jedoch in den obersten Gliederungspunkten stark an den Aufbau des 1. Bandes Leitbild und Ziele des „Leitfadens zu Erstellung von Nationalparkplänen“ angelehnt ist. Der Nationalparkplan Berchtesgaden, dessen aktuellste veröffentlichte Herausgabe von 2001 am längsten zurück liegt, lässt eine Berücksichtigung des Leitfadens nicht erkennen . Die wesentlichen bereits genannten Inhalte sind in diesem ebenfalls enthalten. Die Fortschreibung des Nationalparkplans derzeit in Arbeit.
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