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Urheberrecht

14.2 - Urheberrechtliche Staatsverträge


Die Bedeutung der fremdenrechtlichen Bestimmungen in § 121 Abs. 1 bis 3 UrhG ist praktisch aufgrund einer Vielzahl internationaler Abkommen, auf die in § 121 Abs. 4 S. 1 UrhG verwiesen wird, gering.
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