Urheberrecht
Fall 32 - Taschenbuch
Der V-Verlag hat mit dem Schriftsteller S einen Verlagsvertrag über acht seiner Romane abgeschlossen. Mit Zustimmung des S räumt V dem X-Verlag das ausschließliche Recht ein, diese Romane als Taschenbuch zu vervielfältigen und zu vertreiben. Einige Zeit später räumt V mit Zustimmung des A dem Y-Verlag von S das ausschließliche Recht ein, eine Hardcover-Sonderausgabe derselben Werke zu veranstalten und zu vertreiben. X, der seine Taschenbücher zu einem Preis von 3,50 € über den Buchhandel vertreibt, sieht seine Rechte durch das Verhalten des Y verletzt, der das Hardcover zu einem Preis von 3,- € vertreibt. X befürchtet nunmehr Umsatzeinbußen und verlangt daher von Y, die weitere Vervielfältigung und den Vertrieb der Hardcover-Sonderausgabe zu unterlassen. Zu Recht? Abwandlung: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn V dem X-Verlag eine ausschließliche Taschenbuchlizenz erteilt und später sein Verlagsrecht auf den Y übertragen hätte und Y nunmehr beginnen würde, Taschenbücher herauszugeben? |
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