Urheberrecht
Fall 24 - Interview
Der Verleger der Tageszeitung „Bild“ (B) hatte in einer Ausgabe ein wörtlich wiedergegebenes Interview mit Verona Feldbusch (V) abgedruckt, in dem sie den Vorwurf erhob, ihr Mann habe sie geschlagen und ihr damit Gesichtsverletzungen zugefügt. Neben der Schlagzeile „Bohlens Frau – So hat er mich zugerichtet“ war ein Farbfoto des Gesichts der F zu sehen, das sie mit einem blauen Auge, Pflaster und Verband zeigte. Einige Tage nach der Veröffentlichung erschien in der von F verlegten wöchentlich herausgebrachten Zeitschrift „Focus“ unter der Überschrift „In die Hose gerutscht, sie küssten und sie schlugen sich: Im Ehedrama Bohlen und Feldbusch hat der letzte Akt begonnen“ ein Artikel über die Auseinandersetzung des damaligen Ehepaares. Wegen der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Inhalt des in der Bildzeitung erschienenen Interviews wurde zur Illustration ein aus der Titelseite herausgerissener Teil der Ausgabe in verkleinerter Form wiedergegeben. B, der alleiniger Inhaber der ihm vom Lichtbildner eingeräumten Nutzungsrechte ist, beanstandet die nicht genehmigte Wiedergabe des Pressefotos und verlangt von F Unterlassung und Schadensersatz. Zu Recht? |
CategoryFallsammlungUrhR
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.