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Urheberrecht
Fall 2 - Hausarbeit
Universitätsprofessor S gibt im Wintersemester 11/12 eine Hausarbeit mit dem Titel „Gesangsverein“ zum Erwerb des kleinen BGB-Scheins aus. Daraufhin veröffentlicht Student L auf seiner Internetseite diese Aufgabenstellung samt der Korrekturhinweise und der Originalmusterlösung durch den Professor S gegen ein Entgelt von 2.50 €. Außer der Hausarbeit des Professors S werden auf dieser Internetseite auch die Hausarbeiten samt Lösungen von den drei Jahrgängen zuvor sowie von den Übungshausarbeiten im Zivilrecht veröffentlicht. Dieses Angebot erfreut sich großer Beliebtheit unter den Jurastudenten, die die Hausarbeiten mit den Korrekturen für die Bearbeitung ihrer eigenen Hausarbeiten verwenden. S hat eine solche Veröffentlichung nie genehmigt, noch wurde er von der Publikation in Kenntnis gesetzt. Als er davon erfährt, verlangt er Unterlassung durch L bezüglich der weiteren Veröffentlichung und außerdem die Auszahlung eines Teils des Gewinnes. Dem hält L entgegen, dass es sich bereits bei der Aufgabenstellung nicht um das „Eigentum“ des S handele. Zumindest aber stellten die Korrekturbemerkungen und die Musterlösungen kein geschütztes Werk dar. Rechtslage? |
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