Urheberrecht
Fall 3 - Fernsehshow
Fernsehsender A hat eine sehr erfolgreiche Sendereihe entwickelt, in der Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren mit einem Song eines berühmten Sängers auftreten. Der Sänger wird auch zur Show eingeladen. Die Eltern der Kinder sitzen während der Sendung unter den Zuschauern. Bevor ein Kind zu singen beginnt, wird es auf die Bühne gebeten und kurz interviewt. Es werden Fragen gestellt wie „Was macht denn der Papa oder die Mama? Wo kommst du denn her?“, etc. Das Kind singt dann begleitet von Klavier und Kontrabass ein Lied, welches der eingeladene Künstler vorher ausgewählt hat. Wegen der hohen Einschaltquoten bei A will nunmehr der Fernsehsender B eine vergleichbare Sendereihe entwickeln. Geplant ist eine Fernsehshow, in deren Mittelpunkt immer jeweils drei Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren stehen. Während im Publikum die Verwandten sitzen werden, wird das Kind durch den Moderator zu einem kleinen Podest auf der Bühne gerufen, wo ihm erstmal Fragen zu Eltern, Wohnort, Anreise, Kindergarten oder Schule gestellt werden. Im Anschluss soll das Kind ein Lied begleitet durch einen Pianisten vortragen. Noch bevor jedoch das Format komplett ausgearbeitet ist, kommen B Bedenken wegen der starken Ähnlichkeit zu dem Konzept der Sendung des A. Ist in der Anlehnung an die Vorgabe ein urheberrechtlich relevantes Handeln zu sehen? |
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