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Umwandlungsrecht
Überblick über Regeln der Umwandlung von Gesellschaften
Die nachstehend im Überblick aufgeführten Inhalte sind Teil der Lehrveranstaltung Unternehmensrecht III an der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden
A. Gegenstand und Ziele des Umwandlungsrechts
Das im speziellen Umwandlungsgesetz geregelte Recht der Umwandlung hat zum Ziel, einer Gesellschaft die Änderung ihrer rechtlichen Struktur (Rechtsform) zu ermöglichen, ohne dass alle Vermögensgegenstände vorher auf die neue Rechtsform übertragen werden müssen und die alte Rechtsform liquidiert wird.
Neben der Vereinfachung des rechtlichen Vorgangs der Umgestaltung dank Umwandlungsvorschriften spricht auch ein steuerlicher Aspekt für die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz: die Umwandlung mit der dabei stattfindenden Gesamtrechtsnachfolge zwingt die betroffene Gesellschaft (oder die am Vorgang beteiligten Gesellschaften) nicht dazu, ihre stillen Reserven, die im jeweiligen Unternehmen vorhanden sind, offenzulegen.
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