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Unternehmensrecht 1

2. - Kaufleute im Sinne des HGB


A. Begriffe

1. Kaufmann
Kaufmann ist die Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Ob diese persönliche Eigenschaft vorliegt, bestimmt sich nach § 1 HGB ff.

2. Handelsgewerbe

3. Firma

Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt, vgl. § 17 Abs. 1 HGB.

Übersicht Kaufleute:
Kaufleute


B. Gewerbe

Die Merkmale eines Gewerbes kann man sich anhand der Merkformel „OPEGS-F“ einprägen:
Merkmale eines Gewerbes

C. Istkaufmann

D. Optionskaufmann

E. „Trotzdem-Kaufmann“

F. Handelsgesellschaften und Formkaufleute

G. Kaufmann kraft Rechtsscheins

H. Rechtsfolgen der Kaufmannseigenschaft
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