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Unternehmensrecht 1
2. - Kaufleute im Sinne des HGB
A. Begriffe
1. Kaufmann
Kaufmann ist die Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Ob diese persönliche Eigenschaft vorliegt, bestimmt sich nach § 1 HGB ff.
2. Handelsgewerbe
3. Firma
Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt, vgl. § 17 Abs. 1 HGB.
Übersicht Kaufleute:
B. Gewerbe
Die Merkmale eines Gewerbes kann man sich anhand der Merkformel „OPEGS-F“ einprägen:
C. Istkaufmann
D. Optionskaufmann
E. „Trotzdem-Kaufmann“
F. Handelsgesellschaften und Formkaufleute
G. Kaufmann kraft Rechtsscheins
H. Rechtsfolgen der Kaufmannseigenschaft
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