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Unternehmensrecht 1
2. - Kaufleute im Sinne des HGB
A. Kaufmannseigenschaft
Kaufmann ist die Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Ob diese persönliche Eigenschaft vorliegt, bestimmt sich nach §§ 1 ff. HGB.
Übersicht Kaufleute:
B. Begriff des Gewerbes
Die Merkmale eines Gewerbes kann man sich anhand der Merkformel „OPEGS-F“ einprägen:
C. Istkaufmann
D. Optionskaufmann
E. „Trotzdem-Kaufmann“
F. Handelsgesellschaften und Formkaufleute
G. Kaufmann kraft Rechtsscheins
H. Rechtsfolgen der Kaufmannseigenschaft
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