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Unternehmensrecht 1

2. - Kaufleute im Sinne des HGB


A. Kaufmannseigenschaft

Kaufmann ist die Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Ob diese persönliche Eigenschaft vorliegt, bestimmt sich nach §§ 1 ff. HGB.

Übersicht Kaufleute:
Kaufleute


B. Begriff des Gewerbes

Die Merkmale eines Gewerbes kann man sich anhand der Merkformel „OPEGS-F“ einprägen:
Merkmale eines Gewerbes

C. Istkaufmann

D. Optionskaufmann

E. „Trotzdem-Kaufmann“

F. Handelsgesellschaften und Formkaufleute

G. Kaufmann kraft Rechtsscheins

H. Rechtsfolgen der Kaufmannseigenschaft
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