Gesellschaftsrechtliche Aspekte
A. Begriff des Gesellschaftsrechts
Unter dem Begriff Gesellschaft versteht man privatrechtliche Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gegründet wurden. Die Bildung dieser privaten Organisationen ist notwendig und sinnvoll, weil persönliche und finanzielle Ressourcen vieler Personen dienstbar gemacht werden können. |
B. Formen der Gesellschaft
Es gibt zwei Grundformen von Gesellschaften:
Von diesen zwei Grundtypen werden weitere Sonderformen hergeleitet: a) gesetzliche Sonderformen der GbR:
b) Sonderformen des Vereins
Welche Form ausgewählt wird ist abhängig von der Anzahl der Personen, der „gewünschten“ Haftungsart und der Interessenlage. Allen Formen gemein ist die gemeinschaftliche Zweckverfolgung. |
C. Die GbR
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