Fallbeispiele Gesellschaftsrecht
Fall 1Die Studenten A, B und C, die sich in den ersten beiden Semestern BWL gut kennen gelernt haben, beschließen, zusammen eine Wohnung zu mieten und die anfallende Miete zu gleichen Teilen zu übernehmen. Sie wollen dann die Hausarbeiten nach den jeweiligen Interessen aufteilen. Zunächst suchen sie gemeinsam, bis C während der vorlesungsfreien Zeit ein Praktikum im Ausland antreten muss. Allerdings erklärt er A und B gegenüber, diese sollten ruhig weitersuchen und wenn sie eine Wohnung fänden auch ruhig den Vertrag abschließen. Während seiner Abwesenheit finden die anderen beiden eine für alle passende Wohnung für 600 € und mieten diese von V. Dabei teilen A und B dem V mit, dass sie zu dritt mieten. V ist damit und mit getrennten Überweisungen seiner Mieter einverstanden. Den Vertrag unterzeichnen allerdings nur A und B. Zum Anfang des neuen Semesters ziehen sie zu dritt ein. Der notorisch verschuldete C kommt mit seinem Anteil für die Miete nicht hinterher, so dass B ihm häufiger „etwas vorstreckt“, indem er seine eigene Überweisung an V entsprechend erhöht, insgesamt 300 €. Dafür übernimmt C freiwillig mehr Aufgaben in der Haushaltsführung. Nach einem Semester lernt B eine neue Freundin kennen und zieht aus. In der Folge zahlt nur A regelmäßig seinen Mietanteil, C überweist meistens nur 100 € direkt an V. Erst nach vier Monaten finden A und C einen Nachfolger für B, den D. Dieser zahlt seinen Mietanteil regelmäßig. Zwei Monate später kündigt V den Vertrag in Folge des aufgelaufenen Rückstands von 1.400 €. 1. Von wem kann V den Mietrückstand fordern? 2. Kann B die für C „vorgestreckten“ 300 € zurückverlangen? |
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