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Dies ist eine alte Version von UR1FallUnfall erstellt von Jorina Lossau am 2013-10-11 13:56:18.
Fall 2A ist als Automechaniker in der Werkstatt des G angestellt. Zusammen mit seinem ebenfalls von historischen Fahrzeugen faszinierten, vermögenden Freund B beschließt er, am Wochenende in der privaten Garage des B für Mitglieder ihres Vereins „Alte Möhre“ und andere befreundete Oldtimer-Fahrer zusammen deren Fahrzeuge zu reparieren. Nach einer Weile spricht sich die fachkundige Behandlung der Fahrzeuge herum. So kommt auch der Finanzberater R zur Garage des B und möchte bei seinem fast 50 Jahre alten, gut gepflegten Borgward Lloyd die Ventilsteuerung am Motor überprüfen zu lassen. Da B sich im Urlaub befindet, übernimmt A die Reparatur alleine. R bezahlt 750,- für den Einbau neuer Zahnriemen. Schon nach 100 km reißt allerdings der Zahnriemen und R bleibt auf der Autobahn liegen. Z, der hinter ihm fährt, kann nicht mehr rechtszeitig bremsen und fährt auf den Wagen des R auf. Z erleidet lebensbedrohende Brüche und Schnittverletzungen. Insgesamt betragen die Behandlungs- und Heilungskosten sowie der Verdienstausfall des Z 450.000,-. Der Wagen von R mit einem Wert von 70.000,- ist ein Totalschaden, der fast fabrikneue BMW des Z kann für 15.000,- repariert werden. Es stellt sich heraus, dass der Zahnriemen aufgrund des nachlässigen Einbaus des A gerissen ist. 1. Gegen wen kann Z Ersatzansprüche für seine Schäden geltend machen? 2. Kann R die Rückzahlung der Reparaturkosten und Ersatz für seinen Borgward Lloyd von B verlangen? |
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