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Revision history for UR1FallOrganhaftung


Revision [35179]

Last edited on 2013-10-21 16:29:01 by Jorina Lossau

No Differences

Revision [35178]

Edited on 2013-10-21 16:28:49 by Jorina Lossau
Additions:
A und B sind Vorstände der X-AG, ein neugegründetes, auf Finanzdienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen. Die X-AG hat ein Stammkapital von 5 Mio. €. Um die zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Finanzmittel zu erhalten, beschließen A und B zusätzliche Aktien im Wert von 1 Mio. € auszugeben. Zur Vorbereitung dieses Akteinverkaufs veröffentlicht der für die Finanzplanung zuständige A falsche Ad-hoc-Mitteilungen über Geschäftserwartungen, um dadurch den Börsenkurs zu beeinflussen. Dieser Plan gelingt auch, der Börsenkurs der X-AG ist überhöht. Der Mitarbeiter M weist B und die Aufsichtsratsmitglieder auf Zweifel an der Richtigkeit der Veröffentlichungen hin. B und Aufsichtsrat unternehmen aber nichts. Aufgrund der falschen Mitteilung über einen geplanten Alleinvertretungsvertrag mit einem großen Versicherungskonzern kauft D über die L-Bank Aktien der X-AG mit Nennwert von 100.000 € zu einem Preis von 250.000 €. Mit dem Erlös der zusätzlichen Aktienausgabe in Höhe von 2,5 Mio. € erwirbt die X-AG Anteile an einem hochspekulativen Invest-mentfonds. A und B bezweckten mit diesem Geschäft, die Finanzreserven des Unternehmens zu erhöhen. Kurze Zeit später stellt sich überraschend heraus, dass der Investmentfonds ein gut verdecktes Schwindelgeschäft war; die Investition der X-AG ist verloren. Die X-AG wird insolvent, die Aktien des D sind nur noch 10.000 € wert. Erst in der Folge wird die Beeinflussung des Aktienkurses durch die falschen Mitteilungen bekannt.
Deletions:
A und B sind Vorstände der X-AG, ein neugegründetes, auf Finanzdienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen. Die X-AG hat ein Stammkapital von 5 Mio. €. Um die zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Finanzmittel zu erhalten, beschließen A und B zusätzliche Aktien im Wert von 1 Mio. € auszugeben. Zur Vorbe-reitung dieses Akteinverkaufs veröffentlicht der für die Finanzplanung zuständige A falsche Ad-hoc-Mitteilungen über Geschäftserwartungen, um dadurch den Börsenkurs zu beeinflussen. Dieser Plan gelingt auch, der Börsenkurs der X-AG ist überhöht. Der Mitarbeiter M weist B und die Aufsichtsratsmitglieder auf Zweifel an der Richtigkeit der Veröffentlichungen hin. B und Aufsichtsrat unternehmen aber nichts. Aufgrund der falschen Mitteilung über einen geplanten Alleinvertretungsvertrag mit einem großen Versicherungskonzern kauft D über die L-Bank Aktien der X-AG mit Nennwert von 100.000 € zu einem Preis von 250.000 €. Mit dem Erlös der zusätzlichen Aktienausgabe in Höhe von 2,5 Mio. € erwirbt die X-AG Anteile an einem hochspekulativen Invest-mentfonds. A und B bezweckten mit diesem Geschäft, die Finanzreserven des Unter-nehmens zu erhöhen. Kurze Zeit später stellt sich überraschend heraus, dass der Invest-mentfonds ein gut verdecktes Schwindelgeschäft war; die Investition der X-AG ist ver-loren. Die X-AG wird insolvent, die Aktien des D sind nur noch 10.000 € wert. Erst in der Folge wird die Beeinflussung des Aktienkurses durch die falschen Mitteilungen bekannt.


Revision [34995]

Edited on 2013-10-11 19:22:39 by AnnegretMordhorst
Additions:

----
CategoryUR1Faelle


Revision [34972]

The oldest known version of this page was created on 2013-10-11 18:29:19 by Jorina Lossau
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