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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht
Fall 7K und M sind Gesellschafter der Großhandlung „K OHG“. Sie erwägen, die OHG in eine GmbH & Co KG umzuwandeln, weil K die Mitarbeit in der Gesellschaft einschränken möchte und weil M, der zukünftig die Leitung des von der Gesellschaft betriebenen Handelsgewerbes übernehmen soll, nicht unbeschränkt haften möchte. K und M beabsichtigen, jeweils zu gleichen Teilen Gesellschafter der GmbH und Kommanditisten der GmbH & Co KG zu werden. K möchte deshalb wissen,1. ob M, der von der Vertretung der OHG ausgeschlossen ist, aber Geschäftsführungsbefugnis und Prokura für die OHG hat, zum alleinigen Geschäftsführer der zu gründenden GmbH bestellt werden kann und daneben zugleich die für die OHG bestehende Prokura für die zu bildende GmbH & Co KG behalten kann, 2. ob und ggf. wie es ermöglicht werden kann, dass M als alleiniger Geschäftsführer der GmbH Geschäfte zwischen der GmbH und der GmbH & Co KG als deren Vertreter abschließen kann, sowie 3. ob K als Gesellschafter in der GmbH und in der GmbH & Co KG den gleichen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung in den beiden Gesellschaften wie jetzt in der OHG haben wird bzw. was erforderlich ist, um ihm einen solchen Einfluss zu verschaffen. |
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