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Version [34987]

Dies ist eine alte Version von UR1FallNachhaftung erstellt von AnnegretMordhorst am 2013-10-11 19:14:52.

 

Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 13

Die Freunde A, B, C und D machen im Sommer 1998 ein Internet-Café auf. Dafür mieten sie im Juli 1998 als Z-OHG von M ein Ladenlokal an. Der Mietvertrag gilt unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Im August 1998 wird die OHG im Handelsregister eingetragen. Als D Mitte des Jahres 1999 einen Job in einer anderen Stadt findet, vereinbart er mit den anderen drei Gesellschaftern, dass er nur noch beschränkt als Kommanditist mit einer Einlage von 15.000 € haften soll. Auf diese Einlage zahlt er 10.000 € sofort; der Rest soll in jährlichen Raten von 1.000 € jeweils im März ab dem Folgejahr gezahlt werden. Dieser Verpflichtung kommt D auch in der Folge nach. Auf Grund eines Fehlers beim Registergericht wird diese Änderung des Gesellschaftsvertrags erst im Dezember 2000 im Handelsregister eingetragen und nachfolgend bekannt gemacht. Auch der C will sich später beruflich verändern und scheidet daher mit Einverständnis der anderen Gesellschafter im November 1999 aus der Gesellschaft aus. Sein Ausscheiden wird im Dezember 1999 im Handelsregister eingetragen und Anfang Januar 2000 bekannt gemacht. Nachdem die Gesellschaft anfänglich gute Gewinne gemacht hat, gerät sie nach Kauf neuer Computer bei K in Höhe von 50.000 € im Februar 2004 in finanzielle Schwierigkeiten. Die Miete von inzwischen monatlich 1.400 € für die Monate Oktober 2004 bis Januar 2005 zahlt sie nicht mehr. Auch die letzte Rate für die Computer in Höhe von 10.000 € wird nicht mehr von der Gesell-schaft bezahlt. Die Gesellschaft wird kurz darauf insolvent, A und B haben kein nennenswertes Privatvermögen.

1. Kann M die Mietzahlung für die Monate Oktober 2004 bis Januar 2005 von C oder D verlangen?

2. Bestehen für K Ansprüche gegen C oder D auf Zahlung des ausstehenden Kaufpreises?








CategoryUR1Faelle
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