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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht
Fall 15A und B sind persönlich haftende Gesellschafter, C ist Kommanditist der 2002 gegrün-deten A-KG. Die im Handelsregister mit gleichem Betrag eingetragene Einlage von C beträgt 50.000 €. Nach den im Gesellschaftsvertrag der A-KG getroffenen Vereinbarungen war C berechtigt, zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit noch im Januar 2002 einen gebrauchten Lkw in die A-KG einzubringen, dessen Verkehrswert 20.000 € betrug, der ihm jedoch mit 25.000 € auf seine Einlage angerechnet werden sollte; den verbleibenden Rest der Einlage sollte C durch Verrechnung mit zukünftigen Gewinnanteilen erbringen. C hat das Eigentum am Lkw termingerecht auf die A-KG übertragen. Im Juni 2003 kaufte die A-KG bei dem Fabrikanten F Waren zum Preis von 25.000 €. Da die A-KG nicht über genügend Bargeld verfügte, bezahlte C den Kaufpreis und vereinbarte mit A und B für die A-KG, dass ihm am 31.12.2004 und am 31.12.2005 jeweils 12.500 € zurückgezahlt werden sollen. Im September 2004 stürzte der bei der A-KG beschäftigte Fahrer K mit dem von C eingebrachten Lkw ohne sein Verschulden einen Abhang hinunter, wobei der Lkw völlig zerstört wurde. Es wurde festgestellt, dass der Unfall auf einem für die A-KG und ihre Gesellschafter unerkennbaren Mangel der Bremsanlage beruhte. Wegen dieses Mangels hatte der LkW zur Zeit der Einbringung in das Vermögen der A-KG einen Wert von nur 10.000 €. Die A-KG verlangt, vertreten durch A, gegenüber C sofort Nacherfüllung. Trotz all dieser Ereignisse hat die A-KG pünktlich den vereinbarten Betrag von 12.500 € an C zurückgezahlt und dem Kapitalanteil von C für das erste Geschäftsjahr einen Gewinn in Höhe von 2.000 € zugeschrieben. W, bei dem die A-KG im Dezember 2004 Waren zum Preis von 40.000 € gekauft hat, verlangt Zahlung von C. C möchte wissen,1. ob er verpflichtet ist, an Stelle des zerstörten Lkw einen anderen Lkw in die A-KG einzubringen, 2. ob und in welcher Höhe er W gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist und 3. ob, von wem, in welcher Höhe er den an W geleisteten Betrag ersetzt verlangen kann. |
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