Version [85087]
Dies ist eine alte Version von TutorenVertrag erstellt von ClaudiaMichel am 2017-10-16 15:24:11.
B.1. Tutorenvertrag
Für die Durchführung eines Tutoriums benötigen Sie einen „Vertrag für studentische Hilfskräfte/wissenschaftliche Hilfskräfte ohne/mit abgeschlossene(r) Hochschulausbildung“. Dieser Vertrag wird durch das Personalreferat der Hochschule Schmalkalden (siehe Abschnitt F. Kontakte) ausgestellt.
Als Grundlage hierfür müssen Sie in Absprache mit Ihrem betreuenden Lehrenden zuerst den „Antrag für studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte/Tutoren“ ausfüllen und anschließend an die Tutorienkoordinatorin (digital oder über Ihr Dekanat per interner Weiterleitung) übermitteln.
Diese prüft den Antrag und leitet diesen an das Personalreferat weiter. Anschließend wird daraus der „Vertrag für studentische Hilfskräfte/wissenschaftliche Hilfskräfte ohne/mit abgeschlossene(r) Hochschulausbildung“ ausgefertigt (siehe hierzu Kap. 2.1.2 Vertragsabwicklung, S.4).
Die Modalitäten der Antragstellung werden im nachfolgenden Abschnitt (Kap. 2.1.1 Antrag-stellung, S.3) beschrieben.
1. Auf die Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache wird verzichtet. Aus Gründen der besseren Lesbar-keit wird im Text lediglich die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form.
2. Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte dem Gliederungspunkt „6. Kontakte“ auf der Seite 14.
3. vgl. ebd.
4. vgl. ebd.
<< Zurück zu B.: Vor dem Tutorium | >> Weiter zu B.1.a.: Antragsstellung |
<< Zurück zur Übersichtsseite: Tutorienleitfaden
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.