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1. Tutorenvertrag
Für die Durchführung eines Tutoriums benötigen Sie zuerst einen Arbeitsvertrag, der auf einem „Antrag als wissenschaftliche Hilfskraft/Tutor“ basiert. Die Beantragung der Tutorien kann durch den Lehrenden selbst oder über die wissenschaftliche Projektmitarbeiterin für Tutorien1 erfolgen.
Klären Sie im Voraus mit Ihrem Lehrenden die Einzelheiten dazu ab. Hierbei ist es wichtig, dass Sie eine Vorabinformation darüber erhalten, in welchem Zeitraum das Tutorium gehalten werden soll und wie viele Stunden pro Woche dafür kalkuliert werden können.
2 Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte dem Gliederungspunkt „6. Kontakte“ auf der Seite 9.
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