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Tutorium Kostenrechnung SS 2013


Innerbetriebliche Leistungsverrechnung



Innerbetriebliche Leistungen sind interne Leistungen des Unternehmens, die im …….……………………..…
……………….. eingesetzt werden.

Es gibt zwei Arten von innerbetrieblichen Leistungen, die sich nach ihrem …………………………………………
………………………. unterscheiden lassen:
- Leistungen, die noch ……………………………………………………………………………………………………………..
verbraucht werden. Sie sind nicht aktivierungsfähig und sind sofort zwischen den Kostenstellen zu verrechnen.
- Leistungen, die ……………………………………………………………. genutzt werden, z. B. Maschinen. Sie sind als Kostenträger anzusehen und zu aktivieren.

1. Einseitige Leistungsverrechnung
Bei der einseitigen Leistungsverrechnung wird unterstellt, dass die Leistungen nur in eine Richtung „fließen.“ Die leistenden Kostenstellen erhalten keine Leistungen von den Kostenstellen, denen sie ihre Leistungen erbringen.

a) Kostenartenverfahren
Bei diesem Verfahren werden die leistenden Kostenstellen von ……………………………………… entlastet, die durch innerbetriebliche Leistungen angefallen sind. Die leistungsempfangende Kostenstelle wird in Höhe dieser Einzelkosten ………………………………, aber in Form von …………………………………… Die in der leistenden Kostenstelle anfallenden Gemeinkosten werden nicht auf die leistungsempfangende Kostenstelle verrechnet.

Vorteile: ……………………………………………………………………………………………………………………………………
Nachteile: ……………………………………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………………………….….

Beispiel:
Der Materialbereich hat 6.000 €, der Fertigungsbereich 4.500 € an Einzelkosten für den Vertriebsbereich erbracht. Damit ergeben sich folgende Daten:

MaterialFertigungVerwaltungVertrieb
Einzelkosten/ Gemeinkosten50.000/ 22.00035.000/33.00020.00018.000
Entlastung EK/ Belastung GK
EK nach IBL/ GK nach IBL

b) Kostenstellenausgleichsverfahren
Das Kostenstellenausgleichsverfahren hat mit dem Kostenartenverfahren gemeinsam, dass die ………………………………. der innerbetrieblichen Leistung der empfangenden Kostenstelle als Gemeinkosten verrechnet werden.

Zusätzlich werden beim Kostenstellenausgleichsverfahren aber auch die durch die innerbetriebliche Leistung verursachten ……………………………………… der leistenden Kostenstelle auf die empfangende Kostenstelle verrechnet.

Wie beim Kostenartenverfahren ist es beim Kostenstellenausgleichsverfahren nur möglich, innerbetriebliche Leistungen zwischen Hauptkostenstellen zu verrechnen.

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