Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: ThuerBO38
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: ThuerBO38

Revision history for ThuerBO38


Revision [94180]

Last edited on 2019-04-11 17:22:20 by MarcelOschmann
Additions:
====((2)) Historie/Gesetzesbegründung====
=== 2014 (G.v.25.03.2014 - GVBL. 2014, 49) ===
Deletions:
====((2)) Historie====
====((2)) Gesetzesbegründung====
=== 2014 ===


Revision [93014]

Edited on 2019-01-07 15:58:11 by MarcelOschmann
Additions:
[[https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/bau/vollzbekth__rbo_endg.pdf VollzBekThürBO]]


Revision [92915]

Edited on 2019-01-07 14:53:26 by MarcelOschmann
Additions:
=== 2014 ===
[[https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/bau/thbauordnung_entwurf.pdf Thüringer Landtag Drucksache 5/5768]]


Revision [92727]

Edited on 2018-12-26 19:44:32 by MarcelOschmann
Additions:
[[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/n70/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BauOTH2014pP38#focuspoint Quelle]]


Revision [86174]

Edited on 2017-11-25 23:08:06 by MarcelOschmann
Additions:
====Thüringer Bauordnung [ThürBO] ====
== Kommentar Prof. Dr. Sven Müller-Grune ==
|!|{background-color: white; color: black; width: 100%; text-align: center}||
|!|{background-color: #F2F5A9; color: black; width: 100%; text-align: left}||
|!|{background-color: white; color: black; width: 100%; text-align: left}||
Deletions:
|!|{border:3px black; background-color: #CEF6F5; color: black; width: 800px; text-align: center}||
||(c:smaller){font-size:130%} Thüringer Bauordnung
||(c:smaller){font-size:130%} [ThürBO]
||(c:smaller){font-size:130%} Kommentar
||(c:smaller){font-size:130%} Prof. Dr. Sven Müller-Grune||
|!|{background-color: white; color: black; width: 800px; text-align: center}||
|!|{background-color: white; color: black; width: 800px; text-align: justify}||
||(c:smaller){font-size:110%}
|!|{background-color: #F2F5A9; color: black; width: 800px; text-align: left}||
|!|{background-color: white; color: black; width: 800px; text-align: justify}||
||(c:smaller){font-size:110%}
|!|{background-color: white; color: black; width: 800px; text-align: left}||


Revision [83382]

Edited on 2017-08-28 17:31:24 by MarcelOschmann
Additions:
Die Regelung ergänzt und konkretisiert die Bestimmungen des § 16 zur Verkehrssicherheit baulicher Anlagen. Auf die als Technische Baubestimmung eingeführte DIN 18065 „Gebäudetreppen“ wird hingewiesen.
Entsprechend sind in Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Klein-kindern zu rechnen ist, Umwehrungen so zu gestalten, dass ein Überklettern durch Kleinkinder erschwert wird. Davon nicht betroffen sind in der Regel industrielle und gewerbliche Anlagen sowie Bereiche von Gebäuden, die vornehmlich zur Wartung und Unterhaltung betreten werden und die nicht allgemein zugänglich sind
38.1.1 „Im Allgemeinen zum Begehen bestimmt“ sind z.B. Dachterrassen, Balkone, Emporen und Galerien. Nicht hierunter fallen Flachdächer, die nur gelegentlich für die Durchführung von Inspektions- oder Reparaturarbeiten betreten werden. Es kommt nicht auf die objektive Eignung, sondern auf die subjektive Bestimmung der Flächen an.
38.1.2. „Begehbar“ sind Flächen, wenn sie durchtrittsicher ausgebildet sind. Zu den Anforderungen an begehbare Glasbauteile siehe „Anforderungen an begehbare Verglasungen; Empfehlungen für das Zustimmungsverfahren (Fassung November 2009)“, DIBt Mitteilungen, Heft Nr. 1/2010.
38.1.3 „Zeitweilig“ i.S. des § 38 Abs. 1 Nr. 3 grenzt von dem längeren Aufenthalt ab, wie er z.B. auf einem Dachgarten erfolgt. Erfasst sind hiervon Flächen, auf denen sich Personen kurzfristig aufhalten, z. B. um einen Dachgarten zu erreichen. Nicht erfasst ist der Aufenthalt von Personen zur Durchführung von Wartungs-, Reparatur- oder Inspektionsarbeiten; insofern sind nach § 32 Abs. 8 andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich.
38.3. Die Höhe der Brüstung ist i.d.R. von der Oberkante Fertigfußboden bis zur Oberkante Fensterbank oder eines anderen feststehenden brüstungsähnlichen Bauteiles ohne Hinzurechnung des Fensterrahmens zu messen. Befinden sich vor der Fensterbrüstung Bauteile, wie Leitungsschächte oder Lüftungskanäle, die zum Daraufsteigengeeignet sind, ist von der Ober-kante dieser Bauteile zu messen.


Revision [83125]

Edited on 2017-08-14 21:55:03 by MarcelOschmann

No Differences

Revision [82933]

Edited on 2017-08-14 16:23:43 by MarcelOschmann
Additions:
Absatz 1 bestimmt, welche Flächen zu umwehren sind. Erfasst werden Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind (Nummern 1 und 2), Flächen, die zum auch nur zeitweiligen Aufenthalt bestimmt sind (Nummern 3 und 4) und Flächen, die an begehbare oder an Verkehrsflächen angrenzen. Ziel der Anforderung ist das Vermeiden von unbeabsichtigtem Abstürzen. Daraus ergibt sich auch, in welcher Weise die Umwehrung zu erfolgen hat.
Absatz 2 verlangt die Abdeckung von Schächten an und in Verkehrsflächen, da durch eine Umwehrung die Funktion der Verkehrsfläche durch die Einengung regelmäßig eingeschränkt würde und durch die Hindernisse auch neue Gefahrenstellen entstehen können. Dementsprechend ist eine Abdeckung bei Schächten an Verkehrsflächen entbehrlich, wenn sie umwehrt werden (siehe Absatz 1 Nr. 7).
In den Absätzen 3 und 4 werden die erforderlichen Höhen der Absturzsicherungen festgelegt und dabei nach der möglichen Absturzhöhe differenziert. Die Höhe von Fensterbrüstungen wird gegenüber anderen Umwehrungen reduziert, da zum einen das Risiko des unbeabsichtigten Absturzes geringer ist und zum anderen die übliche Breite von Fensterbrüstungen psychologisch eine zusätzliche Sicherung darstellt.


Revision [82710]

Edited on 2017-08-13 15:15:16 by MarcelOschmann
Additions:
====((1)) Normgeschichte====
====((2)) Historie====
====((2)) Gesetzesbegründung====
====((2)) Verwaltungsvorschrift====
====((1)) Normauslegung====


Revision [79778]

The oldest known version of this page was created on 2017-06-07 23:12:36 by ChristophBieramperl
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki