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Das Zivilverfahren in Südkorea





In Zivilverfahren klärt das Gericht Streitigkeiten bezüglich Eigentumsrechte und rechtliche Beziehungen. Das Oberste Gericht versucht das Zivilverfahren stetig zu verbessern und effizienter zu gestalten.

Ein Zivilverfahren beginnt, wenn ein Kläger eine gerichtliche Klage einreicht. Diese wird dem Angeklagten zugestellt, der sich innerhalb von 30 Tagen dazu äußern kann. Äußert sich der Angeklagte nicht, so kann das Gericht ein Urteil ohne Anhörung fällen. Andernfalls werden die Parteien angehört, Beweismittel aufgenommen und Zeugen vernommen.

Seit 2007 gibt es eine Expertenkommission, die dem Gericht bei komplizierten Sachverhalten berät. Sie besteht aus Experten, die z.B. aus den Bereichen Technik, Medizin etc. kommen. Diese äußern sich neutral zu den Fällen und helfen den Richtern mit ihrem Sachverstand und ihrem Fachwissen dabei, ein faires und angemessenes Urteil zu fällen.

Seit dem Jahr 2010 gibt es ein elektronisches System, mit dem Dokumente elektronisch an das Gericht gesendet werden können. Des Weiteren können die Parteien die Dokumente des Falles jederzeit standortunabhängig abrufen und ersparen sich somit den Weg zum Gericht.

Die Partei, die mit dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts nicht zufrieden ist, kann Rechtsmittel, also Revision oder Berufung, innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag des Urteils einlegen. Werden Rechtsmittel eingelegt, so landet der Fall am Obergericht oder, wenn das erstinstanzliche Verfahren von einem einzelnen Richter geführt wurde, bei der Berufungsabteilung des Bezirksgerichts. Das Berufungsverfahren läuft ähnlich wie das erstinstanzliche Verfahren ab, jedoch bietet es die Möglichkeit, neue Behauptungen und neue Beweismittel einzubringen.

Die Partei, die mit dem Urteil des Berufungsgerichts unzufrieden ist, kann erneut innerhalb von zwei Wochen nach Urteilsfällung Rechtsmittel einlegen. Der Fall landet dann am Obersten Gericht. Das Oberste Gericht überprüft jedoch nur, ob das vorherige Urteil Rechtsfehler hat. Die Tatsachenfeststellung wird nicht erneut durchgeführt.

In einem Schlichtungsverfahren werden die Argumente von allen Parteien angehört und eine Lösung in Form eines Kompromisses angestrebt. Schlichtungsverfahren sind deshalb so wichtig, da hierdurch in der Regel alle Parteien einigermaßen befriedigt werden. Daher fördert das Oberste Gericht, dass dieser Verfahrenstyp häufiger angewendet wird.

Im Jahr 2009 hat das Oberste Gericht der Republik Korea einen ständigen Vermittlungsausschuss eingerichtet. Ein ständiger Kommissar wird unter den Anwälten ernannt, die mehr als 15 Jahre Erfahrung mitbringen. Die Amtszeit beträgt dabei zwei Jahre. Er ist für alle Angelegenheiten des ständigen Vermittlungsausschusses zuständig. Ein Zentrum für Mediation wurde ebenfalls im Jahr 2009 in Bezirksgerichten in Seoul und Busan eingerichtet, um die ständigen Kommissare bei der verwaltungstechnischen Arbeit zu unterstützen. Es gibt insgesamt 31 ständige Kommissare, die in 10 Zentren für Mediation in Bezirks oder Obergerichten landesweit arbeiten (Stand: 2015).

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem mit Hilfe des Staates der Gläubiger befriedigt wird, der einen Anspruch gegen den Schuldner hat, wobei der Schuldner jedoch nicht freiwillig seiner Verpflichtung nachkommt, auch wenn er bereits dazu verurteilt wurde. Folgende Gegenstände können unter anderem Gegenstand einer Vollstreckung sein:

• Grundbesitz
• Schiffe
• Kraftfahrzeuge
• Baumaschinen
• Flugzeuge
• Beweglicher Besitz
• Anleihen

Die am häufigsten angewendete Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist die Zwangsvollstreckung von Grundbesitz, wobei der Grundbesitz des Schuldners beschlagnahmt und mit Hilfe einer offenen Ausschreibung verkauft wird. Die Erlöse werden an die Gläubiger verteilt.

Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Verfahren, durch das der Kreditgeber den Verkauf des mit Hypothek belasteten Besitzes durchsetzt, um mit dem Erlös die unbezahlten Schulden zu begleichen, die durch den Besitz gesichert sind.

Im Fall, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und es schwierig ist, den Besitz des Schuldners festzustellen, kann der Gläubiger, der zur Zwangsvollstreckung berechtigt ist, einen Antrag beim Gericht stellen, sodass der Schuldner eine Liste mit all seinem Besitz bereitstellen muss. Wenn der Schuldner dem nicht nachkommt oder eine falsche Liste bereitstellt, kann er inhaftiert, bestraft oder zwangsuntergebracht werden.

Sollte der Schuldner seinen Besitz vor der Zwangsvollstreckung in Sicherheit bringen, verhindert er somit die Befriedigung des Gläubigers. Daher kann der Besitz bei Verdacht vorläufig beschlagnahmt werden.












© Christoph Bieramperl (2017)

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