Additions:
Das Oberste Gericht ernennt Rechtsforscher. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 1) Die Rechtsforscher kümmern sich unter der Leitung des obersten Richters des Obersten Gerichts um die Angelegenheiten bezüglich der Erforschung der Vernehmung und Verhandlung der Fälle im Obersten Gericht. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 2) Die Rechtsforscher werden unter den Richtern oder unter den Personen, die keine Richter sind, nach der Beistellung innerhalb der Drei-Jahres-Periode ernannt. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 3) Die Rechtsforscher, die keine Richter sind, werden unter den Beamten in der außerordentlichen öffentlichen Verwaltung äquivalent zur Stufe II oder III oder unter den Beamten im öffentlichen Dienst ernannt und deren Arbeitsablauf sowie Qualifikationen können denRegelungen des Obersten Gerichts entnommen werden. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 4) Der oberste Richter des Obersten Gerichts kann andere Behörden, öffentliche Organisationen, Lehreinrichtungen, Forschungsagenturen und andere notwendigen Agenturen auffordern, Beamte des öffentlichen Dienstes und anderes Personal, das zu diesen Einrichtungen gehört, abzusenden, um als Rechtsforscher zu arbeiten. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 5)
Deletions:
Das Oberste Gericht ernennt Rechtsforscher. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 1) Die Rechtsforscher kümmern sich unter der Leitung des obersten Richters des Obersten Gerichts um die Angelegenheiten bezüglich der Erforschung der Vernehmung und Verhandlung der Fälle im Obersten Gericht. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 2) Die Rechtsforscher werden unter den Richtern oder unter den Personen, die keine Richter sind, nach der Beistellung innerhalb der Drei-JahresPeriode ernannt. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 3) Die Rechtsforscher, die keine Richter sind, werden unter den Beamten in der außerordentlichen öffentlichen Verwaltung äquivalent zur Stufe II oder III oder unter den Beamten im öffentlichen Dienst ernannt und deren Arbeitsablauf sowie Qualifikationen können denRegelungen des Obersten Gerichts entnommen werden. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 4) Der oberste Richter des Obersten Gerichts kann andere Behörden, öffentliche Organisationen, Lehreinrichtungen, Forschungsagenturen und andere notwendigen Agenturen auffordern, Beamte des öffentlichen Dienstes und anderes Personal, das zu diesen Einrichtungen gehört, abzusenden, um als Rechtsforscher zu arbeiten. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 2, Article 24, Section 5)
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ChristophBieramperl