Gerichtsverhandlungen in Südkorea
An den Gerichten sollen Öffentliche Gerichtsverhandlungen stattfinden. Der Präsident eines Gerichts kann, wenn notwendig, eine Sitzung an einem Ort außerhalb des Gerichts halten. Die Verhandlung und das Urteil einer Gerichtsverhandlung soll der Öffentlichkeit zugänglich sein, vorausgesetzt, dass die nationale Sicherheit, der Landfrieden und die öffentliche Ordnung oder die gute öffentliche Moral dadurch nicht gefährdet ist. Die Entscheidung gemäß Paragraph (1), also ob die Verhandlung der Öffentlichkeit zugänglich oder verschlossen ist, soll mit Angabe der Gründe verkündet werden. Selbst wenn der vorsitzende Richter eine Entscheidung gemäß Paragraph (1) getroffen hat, kann er, soweit es angemessen erscheint, jeder Person erlauben im Gericht zu bleiben. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 6, Chapter 1, Article 56, 57)
Die Aufrechterhaltung der Ordnung ist Aufgabe des vorsitzenden Richters. Der vorsitzende Richter kann jeder Person, die die Würde und die Ordnung des Gerichts gefährden könnte, das Betreten des Gerichts verbieten oder ihn anweisen, das Gericht zu verlassen und ihm einen Befehl erteilen, der notwendig ist, um die Ordnung im Gericht aufrechtzuerhalten. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 6, Chapter 1, Article 58)
Keiner Person ist es im Gericht ohne die Erlaubnis des vorsitzenden Richters erlaubt Videoaufnahmen, Fotos, eine Übertragung etc. zu machen. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 6, Chapter 1, Article 59)
Wenn es für die Ordnung im Gericht notwendig erscheint, kann der vorsitzende Richter vor oder nach der Eröffnung einer Verhandlung dem Leiter der zuständigen Polizei antragen, Polizisten abzusenden. Die Polizisten, die gemäß Paragraph (1) entsendet wurden, stehen unter der Leitung des vorsitzenden Richters im Bezug auf die Wahrung der Ordnung innerhalb und außerhalb des Gerichts. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 6, Chapter 1, Article 60)
Wenn eine Person innerhalb oder außerhalb des Gerichts eine Tat begeht, die gegen Artikel 58 (2) und Artikel 59 verstößt, oder die die Verhandlung stört, indem sie unangebrachte Sprache verwendet oder Unruhe stiftet, etc. oder die das Ansehen des Gerichts deutlich verletzt, kann das Gericht in seiner Entscheidung sie zu einer Haftstrafe von höchstens zwanzig Tagen oder zu einer Strafe wegen schuldhaftem Verhalten von höchstens 1 Millionen Won, oder zu beidem verurteilen. Um die Inhaftierung gemäß Paragraph (1) vorzunehmen, hat das Gericht besonderes Personal, Vollzugsbeamte oder Polizeibeamte, die den Täter sofort in Gewahrsam nehmen und das Gericht soll innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach der Inhaftierung ein Verfahren für seine Verurteilung zur Inhaftierung abhalten, anderenfalls soll das Gericht ihn unverzüglich freilassen. Bei der Inhaftierung soll der Täter in einem Haftraum einer Polizeistation, einer Haftanstalt oder einer Besserungsanstalt in Gewahrsam genommen werden. Die Inhaftierung soll bevorzugt gegenüber anderen Gefängnisstrafen oder Bestrafungen bezüglich anderer Fälle gegen den Inhaftierten vollstreckt werden, und die Vollstreckung einer Gefängnisstrafe oder anderen Bestrafung bezüglich anderen Fällen gegen den Inhaftierten soll aufgeschoben werden während der Inhaftierung während die Verhandlung des ursprünglichen Falles, in welchem der Inhaftierte eine Partei ist, aufgeschoben werden soll, jedoch kann das Gericht die Fortsetzung des Prozesses anordnen, wenn es dafür einen zulässigen Grund gibt. Gegen das Urteil gemäß Paragraph (1) kann Rechtsmittel eingelegt werden. Das Verfahren für ein Urteil gemäß Paragraph (1) und andere notwendige Angelegenheiten werden in den Regelungen des Obersten Gerichts beschrieben. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 6, Chapter 1, Article 61)
Die Gerichtssprache ist Koreanisch. Wenn eine Person an dem Rechtsstreit interessiert ist und die koreanische Sprache nicht versteht, soll ein Dolmetscher gestellt werden. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 6, Chapter 1, Article 62)
Justizwachtmeister werden im Obersten Gericht und in den Gerichten in allen Instanzen angestellt. Die Justizwachtmeister sollen die Pflichten erfüllen, die ihnen durch die Justizbeamten im Gericht auferlegt werden, und andere Pflichten die vom obersten Richter des Obersten Gerichts beschrieben werden. Wenn die Umstände es schwierig erscheinen lassen einen Justizbeamten zu beauftragen, so kann das Gericht Justizwachtmeister für das Überbringen von Dokumenten bezüglich eines Rechtsstreits beauftragen. (The Court Organization Act (Act No. 13522, Dec. 1, 2015), Part 6, Chapter 1, Article 64)
© Christoph Bieramperl (2016)
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