Rechtliche Altersgrenzen
Zur Information: Hier ist jeweils das internationale Alter gemeint, nicht das koreanische Alter. (In Südkorea ist man bei der Geburt bereits 1 Jahr alt. Daher die Grundregel: Koreanisches Alter – 1 = Internationales Alter)
Volljährigkeit (Geschäftsfähigkeit etc.): 19 Jahre
Strafmündigkeit: 14 Jahre
Zivilrechtliche Mündigkeit (abhängig von Gesetz): 14 / 15 Jahre
Alter der (sexuellen) Mündigkeit: 13 Jahre
Mindestalter für Alkoholgenuss: 20 Jahre
Mindestalter für den Führerschein: 18 Jahre
Mindestalter für Heirat: 18 Jahre
Arbeitsfähiges Alter (gibt Ausnahmen): 18 Jahre
Mindestalter zur Einberufung zum Militärdienst: 18 Jahre
Wahlalter (aktives Wahlrecht): 19 Jahre
Wahlalter (passives Wahlrecht): 25 Jahre (Ausnahme: Präsident: 40 Jahre)
© Christoph Bieramperl (2017)