Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Sinnvolle
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Sinnvolle

Version [54724]

Dies ist eine alte Version von Sinnvolle erstellt von AnsorgNina am 2015-06-02 16:49:52.

Als Erstsemester empfiehlt es sich, das BGB mittels Farben und Fähnchen (Post-it's) sinnvoll zu markieren.

Zunächst bietet es sich an, die einzelnen Bücher des BGB mit kleinen Post-it's abzugrenzen.
Bsp.: Buch 1 - Allgemeiner Teil, Buch 2 - Schuldrecht, Buch 3 - Sachenrecht (mit gelbem Textmarker).

Nun kann man innerhalb eines Buches zunächst die Überschriften und Unterüberschriften markieren.
Bsp.: Titel 5 - Vertretung und Vollmacht, Titel 5 / Untertitel 1 - Rücktritt, Abschnitt 4 / Titel 1 - Erfüllung, / Titel 2 - Hinterlegung, usw.

Mittels dieser farblichen Hervorhebung kann erschließt sich inhaltlich weit mehr, als bei bloßer Markierung der einzelnen Normen.
Dies kann in der Klausur sehr hilfreich sein.

Abschließend kann man sich nun noch den Paragraphen zuwenden.
Besonders Wichtige (Bsp. §§ 433, 280, 812, 929, usw.) können direkt mittels einen kleinen Fähnchens, welches aus dem Buch herausragt, markiert und das Fähnchen beschriftet werden.
Weiterhin ist es auch sinnvoll, sich innerhalb der Normen einzelne Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterstreichen.

Weiterhin zulässig ist es, sich weiterführende Normen an den Rand anderer dazu zu schreiben.

Auch hier gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr ! Es ist besser, nicht alles mit dem Textmarker hervorzuheben, da so das BGB irgendwann komplett gelb ist.
Lieber etwas dezenter unterstreichen und dabei den Bleistift benutzen.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki