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Dies ist eine alte Version von SchadensrechtBeispiele erstellt von WojciechLisiewicz am 2010-06-19 11:14:39.
Fallbeispiele zum Schadensrecht
A. Leider kein Panamera
Der Gebrauchtwagenhändler Ehrlich (E) kauft gebrauchte Autos, insbesondere Luxuslimousinen, von Privat über Inserate im Internet und in der regionalen Presse. Eines Tages findet er die Anzeige über einen fast neuen Porsche Panamera im Internet. Er ruft unter der angegebenen Nummer an und spricht mit der Frau Zappel (Z), die ihm ein Schnäppchen verspricht, weil sie angeblich das Auto von ihrem Ehemann verkaufen soll.
E bereitet alles vor, ein entsprechender Vertrag wird unterzeichnet. Frau Z kann auch den Kfz-Brief vorzeigen und will ihn dem E gegen Geld übergeben. Das Fahrzeug ist zu diesem Zeitpunkt abgemeldet, womit Z die Eintragung des letzten Halters auf einen anderen Namen erklärt. Als Kaufpreis werden 120.000 EUR vereinbart.
E hat mit Z vereinbart, dass Übergabe des Fahrzeugs, des Kfz-Briefs einerseits und des Geldes andererseits zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Er inseriert seinerseits das Fahrzeug, lässt es durch seinen Geschäftspartner fotografieren und auf der Internetseite platzieren. Dies kostet insgesamt 650 EUR. Kurz darauf findet sich ein Käufer, der sofort bereit ist, einen Vertrag mit E zu unterzeichnen. Es wird ein Preis in Höhe von 128.000 EUR vereinbart.
Darauf hin stellt sich heraus, dass:
Variante 1: Z gar nicht die Ehefrau, sondern Haushaltshilfe des Eigentümers war und gar nicht ermächtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen.
Variante 2: Z vom Eigentümer ermächtigt wurde, das Fahrzeug zu verkaufen, dieser aber die Vollmacht zwischenzeitlich wirksam entzogen hatte, so dass Z bei Verkauf nicht mehr bevollmächtigt war, ohne dass sie das erfahren hatte.
Was kann E von Z verlangen?
B. Tragisches Stolpern über den Regenschirm
Trottel (T) ist in einem Kaufhaus unterwegs. An diesem regnerischen Tag hat er seinen großen Regenschirm dabei. Als er in der Nähe einer Treppe zu den unteren Regalen mit Hemden greift, hält er seinen Regenschirm in der Weise, dass er den anderen zur Treppe eilenden Kunden den Weg versperrt. Da der Regenschirm genauso dunkelblau ist, wie der Fußboden, sehen ihn die vorbeigehenden Kunden nicht. Der Kunde Pechvogel (P) stolpert über den Schirm und stürzt die Treppe hinunter. Er verletzt sich dabei am Kopf stark, muss wochenlang im Krankenhaus behandelt werden und bleibt durch die erlittene Gehirnschädigung seinen bisherigen Job als Fernsehmoderator nicht mehr ausüben. Er kann lediglich einfachere, technische Aufgaben bei seinem Fernsehsender übernehmen, aber auch das erst nachdem er eine zusätzliche Umschulung absolviert.
Bis zur Genesung verschlingt die Behandlung des P 50.000 EUR. Die Kosten der Umschulung betragen für P ca. 4.500 EUR. Bei seiner neuen Tätigkeit beim Fernsehsender kann P nur noch 1.900 EUR netto monatlich verdienen im Vergleich zu den 5.200 EUR netto monatlich für die Moderation.
Welche Ansprüche hat P gegen T?
CategoryFallsammlungWIPR
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