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Test 16.11.2012 - Einweisung der HK
Unsere Vorlesungsunterlagen:
- Vorlesung am Y
- Vorlesung am Z
- Meine Bemerkung
- Bemerkung zur Bemerkung
Hier kommen die Hinweise
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- erster Punkt
- zweiter Punkt
- dritter Punkt
- erster Punkt
- zweiter Punkt
- dritter Punkt
Der Besitz
Abgrenzung Besitz - Eigentum
Für eine genaue juristische Einschätzung ist es notwenig, die Begrifflichkeiten Besitz und Eigentum von einander abzugrenzen. Oftmals fällt Besitz und Eigentum in der Realität auseinander, z.B. bei Miet-, Pacht- oder Leihverträgen.Der Besitz ist in §854 I BGB geregelt und drückt die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache aus (=tatsächliche Sachherrschaft).
Das Eigentum ist in § 903 S. 1 BGB geregelt und beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Besitzer ist, wer nach der Verkehrsanschauung, getragen von einem allgemeinen Besitzerwillen, die tatsächliche Sachherrschaft an einer Sache ausübt, §854 I BGB.
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