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Version [35820]

Dies ist eine alte Version von ReformEVTZ erstellt von MarcinKrzymuski am 2014-01-08 16:25:09.

 

Reform des EVTZ

Reform der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

A. Reformbedarf
Den Anreiz für die Reform gab der Bericht der Kommission über die Anwendung der EVTZ-VO. Dieser war nach Art. 17 EVTZ-VO bis zum 1.8.2011 dem EP und dem Rat vorzulegen. Die Kommission hat die auferlegte Hausaufgabe fristgerecht erfüllt, indem sie am 29.7.2011 ein entsprechendes Dokument vorgelegt hat (Bericht im Volltext). In diesem Bericht wurden - neben den durchaus positiven Aspekten - auch die Mängel der VO festgestellt. Die letzten beziehen sich vor allem auf die Probleme bezüglich der Gründung als auch der Funktionsweise des EVTZ (Bericht, S. 5).
Daraus ausgehend hat die Kommission am 14.3.2012 einen Vorschlag für eine Änderungsverordnung vorgelegt (Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Verwaltung solcher Verbünde (COM(2011) 610 final/2 = 2011/0272 (COD)).
Den Lauf des Verfahrens und die Ergebnisse von einzelnen Aktivitäten sind auf der Seite von PreLex zu sehen.


B. Thesen für die Reform
Bei der Reform hat sich die Kommission zum Ziel gestellt, dass mit der ÄnderungsVO die Kontinuität, die Klarheit und die Flexibilität des EVTZ-Rechts bewirkt werden sollte (Vorschlag, COM(2011) 610 final/2, S. 2).
Somit beziehen sich die Änderungen vor allem auf die Beseitigung von Ungereimtheiten, die aufgrund des neuen Lissabon Vertrages die Union selbst betreffen. Weiter soll das Gründungsverfahren des EVTZ vereinfacht sowie der Aufgabenkreis von EVTZ bestimmt werden. Daraus ist zu schließen, dass der EVTZ zu einem gängigen EU-Institut bei der grenzüberschreitenden Kooperation werden soll.

C. Endergebnis
Die ÄnderungsVO wurde am 17.12.2013 beschlossen und ist inzwischen veröffentlicht (ABl. EU Nr L 347 vom 20.12.2013, S. 303 ff.). SIe ist am 21.12.2013 in Kraft getreten und gilt ab dem 22. Juni 2014.
ZUr Erleichterung haben wir eine Synopse erstellt.

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