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Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten
Als ganz allgemein denkbare Rechtsformen kommen in Betracht:
A. Privatrechtliche Formen der gemeinsamen Betätigung
1. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV);
2. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG),
3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
4. Europäische Privatgesellschaft (SPE),
5. Europäische Aktiengesellschaft (SE);
B. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen:
1. Grenzüberschreitender Örtlicher Zweckverband (s. mehr GÖZ);
2. Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit nach der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (s. mehr EVTZ);
C. Gemischte Rechtsform:
1. Public-privat-partnership (Öffentlich-Private Partnerschaft).
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