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Version [33349]

Dies ist eine alte Version von RechtlicheGrdlpolnEnergiewirtschaft erstellt von AnnegretMordhorst am 2013-08-05 15:07:23.

 

Rechtliche Grundlagen der polnischen Energiewirtschaft


A. Einführung

Aufgrund der zunehmenden Relevanz der leitungsabhängigen Energieversorgung und die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen entwickelte sich in Polen eine vielseitige verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Verflechtung von Vorschriften. Dabei stellen diese weder ein geschlossenes noch ein widerspruchsfreies Konzept dar. Die Ursache hierfür besteht darin, dass diese Vorschriften zum einem aus unterschiedlichen Zeiten stammen und zum anderem auf verschiedene Zielvorgaben beruhen.
Folglich wird es im Folgenden nicht ausreichend sein nur die nationalen Vorschriften näher zu behandeln, sondern es wird auch auf die europarechtlichen Vorgaben detaillierter einzugehen sein.


B. Europarechtliche Bestimmungen

1. Vorgaben durch das dritte Richtlinienpaket

a. Allgemeines

Grundlage für das dritte Richtlinienpaket bildet die Mitteilung der europäischen Kommission vom 10. 01. 2007.[1]
Inhaltlich dient diese Mitteilung als taktische Analyse und gewährt einen Überblick über das Maßnahmenpaket für die europäische Energiepolitik. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem eine konkrete Verwirklichung des Binnenmarktes, die Bekämpfung von Energieversorgungsmangel durch eine Energieverbrauchercharta sowie die Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Energie als auch eine Reduzierung der Treibhaus-gasemissionen und schließlich die technologischen Entwicklungen im Energiebereich. Diese Mitteilung wird durch die Mitteilung vom 10. November 2010 aktualisiert. Durch die Mitteilung wurde festgestellt, dass die EU ihre in der Mitteilung von 2007 festgelegten Ziele bis 2020 nicht erreichen wird. Aus diesem Grund sind die hierfür dienenden Mechanismen neu zu bestimmen. Die Mitteilung von 2010 soll hierbei behilflich sein, indem diese die Energiestrategie der europäischen Kommission bis 2020 beschreibt.[2]
Um die in den oben dargestellten Mitteilungen enthaltenen Strategien und Ziele zu verwirkli-chen, verabschiedete die Kommission am 18. Dezember 2009 ein Richtlinienpaket. Dieses besteht aus zwei Richtlinien und drei Verordnungen. Konkrete Ziele dieses Paket sind, dass die Verbraucherrechte gestärkt werden und jeder von der Grundversorgung erfasst wird. [3]

b. Stromrichtlinie 2009/72/EG und Gasrichtlinie 2009/73/EG

Im Jahr 2011 fand die Kommission heraus, dass weder der Elektrizitätsbinnenmarkt noch der Gasbinnenmarkt problemlos funktionieren. Aufgrund der Feststellung entschloss sich die Kommission, die Vorschriften für diese beiden Märkte innerhalb des dritten Richtlinienpakets zu erneuern. Durch die jeweiligen Neuregelungen dieser beiden Märkte soll ein fairer Wettbewerb und ein angemessener Schutz der Verbraucher sichergestellt werden. Im Elektrizitätsbinnenmarkt wurde hierfür die Richtlinie 2009/72/EG von dem europäischen Parlament und dem Rat am 13. Juli 2009 erlassen. Durch diese Richtlinie wird die RL 2003/54/EG aufgehoben. Inhaltlich bestimmt diese Richtlinie für die gesamte Wertschöpfungskette der Energie gemeinsame Vorschriften. [4]
Für den Gasbinnenmarkt hat das europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2009/73/EG erlassen. Durch diese Richtlinie wird die RL 2003/55/EG aufgehoben. Sie umfasst die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Erdgas. Vordergründig gilt sie für Erdgas, verflüssigtes Erdgas (LNG), Biogas und Gas aus Biomasse.[5]
c. Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

d. Verordnung zum grenzüberschreitenden Stromhandel

e. Verordnung zur Gründung von Agenturen zur Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden



2. Vorgaben durch die Richtlinie 2009/28/EG

3. Vorgaben durch die Richtlinie 2012/27/EU

C. Innerstaatliche, polnische Bestimmungen

1. polnische Verfassung

2. Gesetz über das Energierecht von 1997

D. Vereinbarkeit der polnischen Bestimmungen mit den europarechtlichen Vorgaben

E. Das neue polnische Energiengesetz

[1] Mitteilung der Kommission an den europäischen Rat und das europäische Parlament, Eine Energiepolitik für Europa, 10.1.2007, Celex-Number: 52007DC0001.
[2] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 10. November 2010: „Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“, Celex Number: 52010DC0639R.
[3] Ziele des dritten Richtlinienpakets
[4] Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55–93.
[5] [[ Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG, ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94–136.

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