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Recht des Generationswechsels


Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Fakultät Wirtschaftsrecht (D 0334).

Literaturhinweise



Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Modultitel: Wahlpflichtmodulkomponente A - inhaltliche Vertiefung

Credits: 2,5 CP (von 5 CP)

Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 7. Fachsemester

Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 2 LVS

Qualifikationsziele:


  • Kenntnisse im Erbrecht und zur vorweggenommenen Erbfolge einschließlich der steuerrechtlichen Bezüge
  • Kenntnisse über die Besonderheiten der Unternehmensnachfolge, der Sondererbfolge im Personengesellschaftsrecht sowie bei wie Fragen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben

Inhalte:


  • Grundlagen des Erbrechts und Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
  • Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
  • Sondererbfolge im Personengesellschaftsrecht
  • Instrumente zur Gestaltung von Testament und Erbvertrag
  • Steuerliche Aspekte der Gestaltung
  • Generationswechsel unter Lebenden (insbesondere vorweggenommene Erbfolge)

Prüfung und Benotung des Moduls:
(Klausur 60 Minuten bzw. Seminararbeit, Referat, Hausarbeit sowie Präsentation oder andere Prüfungsform nach § 5 PO)
Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 109 f. (Stand: 2012).


Allgemeine Informationen

Die Vorlesung "Recht des Generationswechsels" wird im Sommersemester 2013 nicht gehalten.






Aktuelle Hinweise:

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