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Rechnungsabgrenzungsposten

Allgemeines

  • Rechnungsabgrenzungsposten sind Posten die für Erträge und Aufwendungen gebildet werden.
  • Diese entstehen in dem einem Wirtschaftsjahr zwar
  • Entstehen aber wirtschaftlich erst im folgendem Wirtschaftsjahr
  • Aber diese Posten sind eben in dem Jahr ihrer Entstehung gem. §252 Abs. 1 HGB zu erfassen!
  • Rechnungsabgrenzungsposten fallen für Zinsen, Mieten und Lohn an

Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung

  • Werden mit ARAP abgekürzt
  • ARAP entsteht für Aufwendungen, die zu meist im Voraus beglichen werden
  • Aufgelöst wird der ARAP gegen die im Voraus gezahlte Aufwendung
  • Bsp.: A bezahlt bar am 2.12.14 die Miete für sein Maklerbüro für Dezember 2014 bis Januar 2015 an seinen Vermieter B. Die Monatsmiete beträgt 500,00€.

Mietaufwand 500,00 an Kasse 1000,00
ARAP 500,00

  • Miete für nur Dezember 2014!
  • Im Voraus bezahlte Miete für Januar 2015 (jetzt erst wirtschaftlich zu erfassen!)

  • Bsp.: am 31.01.15 wird die Miete (bereits gezahlt) des A beim B fällig.

Mietaufwand 500,00 an ARAP 500,00

  • Nur die Januar Miete!

-->Der ARAP löst sich gegen die im Voraus gezahlten Aufwand auf!

Posten der passiven Rechnungsabgrenzung

  • Werden mit PRAP abgekürzt
  • PRAP entsteht bei Erträgen, die im Voraus gezahlt werden
  • Aufgelöst wird der PRAP mit dem im Voraus gezahlten Erträgen
  • Bsp.: C erhält von seinem Mieter D, per Überweisung die Mieten für die Monate November Dezember 2014 und Januar 2015 am 5.11.14. Die monatliche Miete beträgt sich auf 600,00€
  • Bank 1.800 an ________Mietertrag 1.200
___________________________ PRAP 600
  • Die Mieten von November bis Dezember 2014
  • Nur die Miete von Januar 2015! Diese wird jetzt wirtschaftlich erfasst!

  • Bsp.: am 31.01.15 wird die Miete (bereits gezahlt) des D beim C fällig.

PRAP 500,00 an Mietertrag 500,00

  • Nur die Januar Miete!

-->Der PRAP löst sich gegen die im Voraus gezahlten Ertrag auf!

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